Frauenarzt | 26.01.2019
Ultraschall auf Gebärmutter- oder Eierstockkrebs
Geld verlangt, obwohl Indikation Ultraschall
Ich habe meiner Frauenärztin erklärt, dass ich des Öfteren Ovarialzysten habe und vor 5 Jahren wegen einer Solchen operiert wurde. Seitdem bin ich in Behandlung und hatte bis Dezember 2017 keinerlei Beschwerden. Als ich nun im Dezember die selben Schmerzen wie damals hatte, bin ich zur Frau Doktor gegangen. Sie erklärte mir, dass eine Ultraschalluntersuchung geeignet wäre, ich diese jedoch bezahlen muss. Außerdem habe ich Fibroadenome in der Brust und habe einen neuen Knoten gespürt. Dieselbe Antwort habe ich auch hier bekommen. Daraufhin habe ich keine Ultraschalluntersuchung machen lassen, da ich wusste dass es nicht normal ist und dass die Krankenkasse diese Kosten übernimmt.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Jede medizinisch notwendige Untersuchung oder Behandlung wird von den Krankenkassen übernommen. Die Einschätzung, ob medizinisch notwendig oder nicht, wird alleine vom Arzt getroffen.
Kassenärzten ist es untersagt, medizinisch notwendige Kassenleistungen zugunsten von IGeL-Leistungen zu verweigern. Ärztliches Fehlverhalten kann der kassenärztlichen Vereinigung im jeweiligen Bundesland gemeldet werden.