Augenarzt | 10.01.2019

Ausmessung der Augen vor Operation eines „Grauen Stars“ (z.B. IOL-Master)

Unerklärlich hohe Leistungsabrechnung

Was mich an dieser Rechnung am meisten stört ist der Faktor, der von 4,66 für eine "telefonische Beratung" (Terminvereinbarung, ich habe angerufen) bis zum Faktor 11,66 für die Messung der Vorderkammertiefe und Hornhautdicke reicht. So weit ich weiß, geht selbst für Privatpatienten der Faktor nicht über 3,5 hinaus. Ich bin gesetzlich krankenversichert, und meine Versicherung kann mir diese Rechnung nicht erklären...

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Privatärztliche Leistungen, zum Beispiel auch IGeL-Leistungen, werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Diese Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sieht Mindest- und Höchstsätze für ärztliche Leistungen vor. Der Gebührensatz gibt den finanziellen Wert einer medizinischen Leistung an.


Ärzte dürfen zwischen dem 1,0- und dem 3,5-fachen des Gebührensatzes abrechnen. Überschreitet der Arzt diesen Schwellenwert, muss er dies schriftlich auf der Rechnung begründen.

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