Nachdem ich den Ultraschall ablehnte, wurde ich darüber informiert, dass die Verschreibung der Pille in dieser Praxis nur möglich ist, wenn einmal jährlich der Ultraschall durchgeführt wird.
Ebenso wurde während der Vorsorge im Anschluss nur der Abstrich gemacht - nicht wie vorher erwähnt die Brust Untersuchung.
Ärzte mit Kassenzulassung verstoßen gegen ihre Berufspflichten, wenn sie gesetzlich Krankenversicherte zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) drängen und die erforderliche Behandlung von der Inanspruchnahme kostenpflichtiger Extras abhängig machen. Wer als Arzt über eine Kassenzulassung verfügt, d.h. gesetzlich Versicherte behandelt, muss die wesentlichen Leistungen, die die gesetzlichen Kassen übernehmen, in seiner Praxis auch anbieten.
Ärzte, die die Durchführung von Kassenleistungen verweigern oder von einer IGel-Leistung abhängig machen, sollten der Kassenärztlichen Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes gemeldet werden.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Ärzte mit Kassenzulassung verstoßen gegen ihre Berufspflichten, wenn sie gesetzlich Krankenversicherte zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) drängen und die erforderliche Behandlung von der Inanspruchnahme kostenpflichtiger Extras abhängig machen. Wer als Arzt über eine Kassenzulassung verfügt, d.h. gesetzlich Versicherte behandelt, muss die wesentlichen Leistungen, die die gesetzlichen Kassen übernehmen, in seiner Praxis auch anbieten.
Ärzte, die die Durchführung von Kassenleistungen verweigern oder von einer IGel-Leistung abhängig machen, sollten der Kassenärztlichen Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes gemeldet werden.