Frauenarzt | 23.11.2018

Ultraschall auf Gebärmutter- oder Eierstockkrebs

Schriftliche Ablehnung von Igelleistungen

Vor der Untersuchung wurde ich von der Arzthelferin in einen extra Raum gebeten. Sie hat Blutdruck gemessen, (wofür das auch immer gut sein mag) und meinte ich solle die Gebärmutter und die Brust ultraschallen lassen. Keine Begründung, keine Erklärung, nichts. Ich lehnte ab. Daraufhin forderte sie von mir ich müsse meine Ablehnung unterschreiben, da ich nun das Risiko selbst trage. Ich lehnte wieder ab. Nun "drohte" sie mir, dass sie das aber in meiner Patientenakte vermerken werde.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Viele Arztpraxen fordern ihre Patienten auf, ihr NEIN zu einer IGeL-Leistung auf einem Formular zu dokumentieren. Weil sie sich unter Druck gesetzt fühlen und Angst vor negativen Anmerkungen in ihrer Patientenakte haben, entscheiden sich dann viele Patienten, die Untersuchung doch durchzuführen zu lassen.

Warum nun das Formular? Seit wann müssen freiwillige Leistungen schriftlich abgelehnt werden? Eine Begründung hierzu fällt meist kurz aus, "Ärzte müssten sich absichern, dass ein Patient sie im Nachhinein nicht haftbar dafür machen kann, dass eine bestimmte Behandlung nicht durchgeführt wurde".

Diese Antwort erscheint uns nicht nachvollziehbar, denn aus den Dokumentationspflichten eines Arztes ergibt sich nur, dass er verpflichtet ist, die zu therapeutischen Zwecken notwendigen Angaben in der Behandlungsakte zu vermerken. Da es sich bei einer IGeL-Leistung grundsätzlich um medizinisch nicht notwendige Leistungen handelt, muss der Arzt die Ablehnung auch nicht dokumentieren. IGeL-Leistungen sind ergänzende Leistungen, müssen also vom Arzt gar nicht angeboten werden. Oft stehen diese Leistungen auch nicht im Zusammenhang mit der aktuellen Behandlung.

Unser Rat: Ein derartiges Formular müssen und sollten Sie nicht unterschreiben.

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