Urologe | 20.11.2018

Atteste und Gutachten

Testosterontest, Sexualhormonbind. sogar für Telefonberatung über welche ich nicht informiert worden bin | Abzocke beim Arzt

Ich war bereits 2013 wegen Erektionsstörung bei dem gleichen Arzt. Bereits da musste ich 140€ bezahlen! Laut seiner Aussage bezahlt die DAK solche Leistungen nicht, das war damals sein Argument. Es wurde ein MRT einer Drüse des Gehirns gemacht, diese Untersuchung sagte jedoch nichts aus. Mein Testosteronwert lag damals um die 2,1 µg/l. Ich bekam lediglich ein privates Viagrarezept ausgestellt. Auf meine Frage wie es weiter geht, folgte die Aussage "schwierig, erstmal Tabletten nehmen und dann sehen wir weiter".
Es vergingen 5 Jahren und ich ging wegen der Erektionsstörungen nochmal zum gleichen Arzt. Das Spiel nochmal, es folgte keine Untersuchung, lediglich ein privates Viagrarezept wurde ausgestellt und Blutabnahme. Beim verlassen der Praxis forderte mich die Arztschwester am Tresen auf, den Betrag für die Blutuntersuchung zu bezahlen, über welche mich der Arzt nicht informiert hatte. Sie hat den Arzt beim vorbeigehen darauf angesprochen. Dieser sagte er hätte mich darüber informiert, was ich verneinte. Die Angestellt forderte mich zum wiederholten Male auf zu bezahlen. Worauf hin ich sagte, ich hätte kein Geld mit. Sie bot mir die Bezahlung auf Rechnung an und händigte mir eine Rechnung aus.
Wie soll ich da weiter verfahren? Aufgelistet sind sogar telefonische Beratungskosten von denen der Arzt nichts erwähnte, es erfolgte keine Untersuchung. Auf mein Ansprechen, warum ich es bezahlen soll, da mein Hormonspiegel bereits vor 5 Jahren zu niedrig war und ein Hinweis auf eine Erkrankung sein könne interessierte den Arzt nicht. Es sei eine Erstuntersuchung, ich habe dies zu leisten...

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Sämtliche Kosten für die Diagnose einer erektilen Dysfunktion (ED) werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bedauerlicherweise kommt es immer wieder zu Fällen, in denen der (Fach-) Arzt Diagnoseleistungen privat in Rechnung stellt. Das ist jedoch unzulässig. Ihr Arzt kann alle notwendigen Diagnoseleistungen, beispielsweise Gespräche, Beratungen, Maßnahmen zur Feststellung der erektilen Dysfunktion oder Laboruntersuchungen, über die Versichertenkarte abrechnen.

Die erektile Dysfunktion (ED) gilt als anerkannte Krankheit (Urteil des Bundessozialgerichtes). Damit müsste für gesetzlich Versicherte ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme von Arznei- und Hilfsmittel gelten, die zur Behandlung der erektilen Dysfunktion eingesetzt werden. Mit der Gesundheitsreform 2004 wurden bestimmte Arzneimittel gegen die erektile Dysfunktion von der Kostenübernahme allerdings ausgeschlossen (z.B. auch Viagra), so dass die Medikamente zur Behandlung der ED privat bezahlt werden müssen.

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