Ausmessung der Augen vor Operation eines „Grauen Stars“ (z.B. IOL-Master)
Verweigerung der Kassenleistung, versuchte Nötigung zur IGeL
Heute haben mein Mann und ich uns in der Praxis unseres behandelnden Augenarztes eingefunden. Wir wollten dort den Termin zur vorbereitenden Augenuntersuchung vor unseren geplanten Katarakt-Operationen wahrnehmen. Bereits bei der Vereinbarung dieses Termins wurden wir ganz selbstverständlich darauf hingewiesen, dass jeder von uns für diese zwingend notwendige Untersuchung 110,00 Euro entrichten müsste. Eine Nachfrage, ob wir Interesse an der IGeL und damit ein expliziter Hinweis darauf, dass es sich um eine nicht zwingend nötige Leistung handelt, blieb dabei jedoch aus.
Unsere daraufhin unternommenen Recherchen haben jedoch gezeigt, dass die Voruntersuchung zur Katarakt-OP eine Kassenleistung ist und uns offensichtlich eine Individuelle Gesundheits-Leistung verkauft werden soll.
Nachdem wir beim heutigen Termin auf diese Tatsache hingewiesen haben und uns unter Verweis auf die uns gesetzlich zustehende Kassenleistung geweigert haben die IGeL zu bezahlen, hat uns die Sprechstundenhilfe der Praxis mitgeteilt, dass wir in diesem Fall nicht operiert werden.
Praxisangestellte entscheiden nicht darüber, ob Patienten operiert werden oder nicht. Die Entscheidung ist allein eine ärztliche Entscheidung und muss in einem ärztlichen Gespräch dem Patienten erläutert werden.
Die Kostenübernahme der Krankenkassen umfasst Leistungen der Diagnostik, OP-Vorbereitung und -Durchführung sowie der Nachsorge einer Katarakt-Operation. Die Längenmessung beider Augäpfel zur Berechnung der Kunstlinsenstärke erfolgt in dem Fall mittels Ultraschall (akustische Biometrie).
Die moderne Augenheilkunde bietet Patienten heutzutage über das Maß der gesetzlichen Krankenversorgung hinaus vielfältige kostenpflichtige Zusatzbehandlungen an. Argumentiert wird mit einer besseren Vorhersagbarkeit des OP-Ergebnisses durch Spezialuntersuchungen wie z.B. die optische Biometrie per Lasertechnik (IOL-Master).
Werden Ihnen IGeL-Leistungen im Rahmen einer Grauer-Star-Operation angeboten, sprechen Sie vor Ihrer Entscheidung unbedingt mit Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie Risikopatient (z.B. Diabetiker) sind oder bereits andere Vorerkrankungen des Auges haben, übernimmt Ihre Krankenkasse in vielen Fällen die Kosten für Zusatzleistungen.
Wenn ihr Augenarzt nur kostenpflichtige Leistungen anbietet, können Sie sich an die Geschäftsstellen Ihrer Krankenkasse vor Ort wenden. Diese helfen Ihnen einen Augenarzt in der Nähe zu finden, der Vorbereitung und OP-Durchführung auch als Kassenleistung durchführt.
Vertragsärzte, die Kassenleistungen bewusst verweigern, sollten der Kassenärztlichen Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes gemeldet werden.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Praxisangestellte entscheiden nicht darüber, ob Patienten operiert werden oder nicht. Die Entscheidung ist allein eine ärztliche Entscheidung und muss in einem ärztlichen Gespräch dem Patienten erläutert werden.
Die Kostenübernahme der Krankenkassen umfasst Leistungen der Diagnostik, OP-Vorbereitung und -Durchführung sowie der Nachsorge einer Katarakt-Operation. Die Längenmessung beider Augäpfel zur Berechnung der Kunstlinsenstärke erfolgt in dem Fall mittels Ultraschall (akustische Biometrie).
Die moderne Augenheilkunde bietet Patienten heutzutage über das Maß der gesetzlichen Krankenversorgung hinaus vielfältige kostenpflichtige Zusatzbehandlungen an. Argumentiert wird mit einer besseren Vorhersagbarkeit des OP-Ergebnisses durch Spezialuntersuchungen wie z.B. die optische Biometrie per Lasertechnik (IOL-Master).
Werden Ihnen IGeL-Leistungen im Rahmen einer Grauer-Star-Operation angeboten, sprechen Sie vor Ihrer Entscheidung unbedingt mit Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie Risikopatient (z.B. Diabetiker) sind oder bereits andere Vorerkrankungen des Auges haben, übernimmt Ihre Krankenkasse in vielen Fällen die Kosten für Zusatzleistungen.
Wenn ihr Augenarzt nur kostenpflichtige Leistungen anbietet, können Sie sich an die Geschäftsstellen Ihrer Krankenkasse vor Ort wenden. Diese helfen Ihnen einen Augenarzt in der Nähe zu finden, der Vorbereitung und OP-Durchführung auch als Kassenleistung durchführt.
Vertragsärzte, die Kassenleistungen bewusst verweigern, sollten der Kassenärztlichen Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes gemeldet werden.