Augenarzt | 27.10.2018
Glaukom-Früherkennung
Weigerung der Weiterbehandlung
Mir wurde die weitere Behandlung verweigert, weil die Vertrauensgrundlage durch meine Nachfragen zum Nutzen der Massnahme gestört wäre. Ich hatte damals Sehstörungen und war sehr in Sorge. Mein Hinweis, dass diese Leistung von der Kasse mit begründetem Verdacht übernommen würde, wurde abgewehrt. Als ich dann fragte wieso es die Untersuchung dann braucht, wenn der Verdacht nicht begründet ist, führte zur Aussage: ich solle mir einen anderen Arzt suchen. Dies habe ich getan.