Durch den Hausarzt an einen Chirurgen überwiesen, zur Entfernung eines Fibroms im Brustbereich. Chirurg möchte nur privat abrechnen, da es sich um eine IGeL Leistung handele. Sollte der Befund sich als bösartig herausstellen, bekäme man das Geld zurück (?!?!)
Krankenkassen erstatten nachträglich keine bereits privat bezahlte IGeL-Leistungen. Das gilt auch für den Fall, dass ein Befund sich als positiv herausstellt. Die IGeL-Leistung bleibt auch dann eine Privatleistung; alle weiteren Untersuchungen zur Abklärung des Befundes sind allerdings Kassenleistung.
Ob eine Leistung von der Krankenkasse bezahlt wird, muss VOR der Behandlung mit der Kasse geklärt werden.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Krankenkassen erstatten nachträglich keine bereits privat bezahlte IGeL-Leistungen. Das gilt auch für den Fall, dass ein Befund sich als positiv herausstellt. Die IGeL-Leistung bleibt auch dann eine Privatleistung; alle weiteren Untersuchungen zur Abklärung des Befundes sind allerdings Kassenleistung.
Ob eine Leistung von der Krankenkasse bezahlt wird, muss VOR der Behandlung mit der Kasse geklärt werden.