Frauenarzt | 11.09.2018
Zusätzlicher Ultraschall während der Schwangerschaft
Kostenpauschale in der Schwangerschaft? | Kostenpauschale für Anwesendheit des Partners zulässig?
Aufgrund eines positiven Schwangerschaftstests bin ich mit meinem Partner zu einer ersten Untersuchung gegangen. Trotz meiner Bitte, meinen Partner während der Ultraschalluntersuchung nicht aus dem Zimmer zu bitten, musste er den Raum verlassen.
Auch bei einem weiteren Termin zum 1.Screening äußerte ich den Wunsch meinen Partner an der Untersuchung teilhaben zu lassen. Dem Wunsch wurde auch diesmal nicht nachgekommen. Im Anschluss wies uns die Ärztin darauf hin, dass sie eine Kostenpauschale von 100 € für die gesamte Schwangerschaft verlange, sollte der Partner bei den Ultraschalluntersuchungen mit anwesend sein!
Ich habe daraufhin den Arzt gewechselt. Ist diese Zahlungsaufforderung zulässig?
Kommentar der Verbraucherzentrale
Die Begleitung einer schwangeren Frau durch Ihren Partner bei Ultrschallterminen sollte eine Selbstverständlichkeit sein und ist absolut gängige, unentgeltliche, Praxis.
Allerdings besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Mitnahme einer Begleitperson. Laut §7, Abs.5 der Musterberufsordnung der Ärzte gilt: "Angehörige von Patientinnen und Patienten und andere Personen dürfen bei der Untersuchung und Behandlung anwesend sein, wenn die verantwortliche Ärztin oder der verantwortliche Arzt und die Patientin oder der Patient zustimmen."
Es mag durchaus medizinische Gründe geben, den Partner eines Patienten von Untersuchungen oder Behandlungen auszuschließen. Aber daraus eine kostenpflichtige Leistung zu machen erscheint unseriös und nicht dem ärztlichen Verhaltenskodex entsprechend.