Hautarzt | 28.08.2018

Hautkrebs-Screening

Neuer Hautarzt. Ich wollte ein Hautkrebs-Screening machen lassen. Der Arzt meinte, dass gehe nur, wenn ich vorher eine Vereinbarung über die Inanspruchnahme einer Igel-Leistung unterschreibe. Ich müsse nochmals zurück zur Sprechstundenhilfe. Dort wurde mir gesagt, die Krankenkasse übernehme nur eine Untersuchung aus einem Meter Abstand. Dies sei nicht sinnvoll. Ich fühlte mich nach vier Wochen Wartezeit auf den Arzttermin zur IGEL-Leistung gedrängt.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Zur Untersuchung auf Hautkrebs gehören (gemäß Krebsfrüherkennungs-Richtlinien):

- die gezielte Anamnese (Befragung zum Gesundheitszustand des Patienten)

- die visuelle, gemäß zertifiziertem Fortbildungsprogramm standardisierte Ganzkörperinspektion der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes sowie aller Intertrigines (bestimmte Hautbezirke wie z.B. die Achselhöhle, Leistenregion, Kniekehle, Gesäßfalte)

- die Befundmitteilung mit diesbezüglicher Beratung

- die Dokumentation.


Damit sich der Arzt den ganzen Körper ansehen kann, muss der Patient die Kleidung ablegen. Der Arzt wird alle Körperregionen untersuchen, inklusive Kopfhaut, Afterregion und äußere Genitalien. Es sollte auch eine Kontrolle der Mundschleimhäute, der Lippen und des Zahnfleisches erfolgen. Denn Hautkrebs, besonders das maligne Melanom, kann überall an der Haut und an Schleimhäuten auftreten, nicht nur an Stellen, die der Sonne ausgesetzt sind.

Für die Untersuchung benötigt der Arzt eine helle Lampe und ein geschultes Auge. Werden auffällige Hautveränderungen gefunden, kann die Entnahme einer Gewebeprobe nötig sein, um die Diagnose zu klären.

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