Orthopäde | 27.08.2018

Akupunktur

Faszien-Therapie | Rechnung für nicht wahrgenommen und falsch diagnostizierte IGeL-Leistung

Ich war am Freitag morgens in der Schmerzstunde ohne Termin, weil ich seit einem halben Jahr starke Schmerzen im Hals (Stechen), schmerzhafte Verkrampfungen in rechter Schulter und rechtem Arm, Atembeklemmungen, etc. habe. Meinen Kopf kann ich nur eingeschränkt drehen ohne verstärktes Stechen hervorzurufen. Ebenso klage ich über Kribbeln und Taubheitsgefühle im rechten Arm bis in die Fingerspitzen. Ich war auch schon mehrmals bei einem Chiropraktiker, der mich von 90% meiner sonstigen Rückenschmerzen befreien konnte.

Mein Wunsch war es geröntgt (MRT) zu werden, weil ich Gewissheit wollte, ob ich einen Halswirbelschaden habe.

Statt Schmerzmittel, Physiotherapie, Röntgen oder MRT, verdrehte mir der Arzt einmal schmerzhaft den Hals und empfahl mir eine Faszien-Behandlung als IGeL-Leistung für den folgenden Montag. Ich stand trotz 600 mg Ibuprofen unter starken Schmerzen und willigte ein.

Laut Arzt mache MRT noch keinen Sinn, evtl. Physiotherapie, aber letzten Endes kam er doch auf die IGeL-Leistung zurück, zu der ich mich im Nachhinein betrachtet regelrecht gedrängt fühlte, ohne dass ich dabei über den Sinn der Behandlung aufgeklärt wurde.

Ich entschied mich einen anderen Orthopäden zu konsultieren. Ich wusste allerdings nicht, dass ich die IGeL-Behandlung auch bei Nicht-Teilnahme zahlen muss, da ich die letzte Passage des Vertrages nur noch unter Schmerzen überflogen habe. Und bin davon ausgegangen, dass es nur um den privat zu tragenden Eigenanteil geht.

Ich hatte mittlerweile ein MRT, auf dem ein heftiger Vorfall an HWK 5/6 zu sehen ist und ein paar kleine darüber. Aufgrund des MRTs weiß ich jetzt welche Haltungen zu Druck auf dem Nerven führen und welche Kopfhaltung den Nerv befreien und komme erstmals wieder schmerzfrei durch den Tag ohne Schmerzmittel.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Bei sogenannten Bestellpraxen, wo in der Regel zeitaufwändige Behandlungen stattfinden, werden zumeist schriftliche Vereinbarungen mit den Patienten getroffen für den Fall eines Terminausfalls, wo der Patient dann ein sogenanntes Ausfallhonorar zahlen muss.


Die Frage, ob Sie für einen verpassten Behandlungstermin tatsächlich zahlen müssen oder eventuell doch nicht, wird leider von den Gerichten sehr unterschiedlich beantwortet. Wegen der geringen Summen, um die es im Normalfall geht, gibt es auch noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung dazu.

Allen Entscheidungen ist aber gemein, dass Sie als Patient hierüber im Vorfeld aufgeklärt werden müssen und solch einer Klausel schriftlich zustimmen müssen.

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