Arzt für Allgemeinmedizin/Praktischer Arzt | 26.07.2018
EKG
OP-Vorbeitung | OP-Vorbereitung
Bei mir soll ein ambulanter kieferchirurgischer Eingriff unter Vollnarkose durchgeführt werden. Wegen der Narkose habe ich beim Hausarzt eine OP-Vorbereitung (EKG; Blutbild usw.) durchführen lassen. Die Sprechstundenhilfe sagte mir nur, dass ich das selber zahlen muss, hab nichts unterschrieben und wurde auch nicht über die Kosten aufgeklärt. Nach Abschluss der Untersuchung wurde mir eine Rechnung über 120€ zugeschickt.
Der Chirurg sagte mir vorher, dass die Kosten für die Narkose wegen meiner Epilepsie von meiner Krankenkasse übernommen werden.
Ich fühle mich vom Hausarzt abgezockt
Die gesetzlichen Krankenkasse trägt die Kosten für eine Vollnarkose nur dann, wenn sie medizinisch notwendig ist. Bei folgendem Personenkreis wird die Notwendigkeit anerkannt:
- Kinder unter 12 Jahren, die nicht mit dem Zahnarzt zusammenarbeiten und deshalb unter örtlicher Betäubung nicht behandelt werden können
- Patienten, die wegen mangelnder Kooperation bei geistiger Behinderung oder schweren Bewegungsstörungen eine Vollnarkose brauchen
- Patienten, die schwere, ärztlich anerkannte Angstreaktionen zeigen und deshalb nicht unter örtlicher Betäubung behandelt werden können
- Patienten, bei denen Beruhigungsmittel oder örtliche Betäubungsmittel wegen einer organischen Erkrankung oder Allergie nicht eingesetzt werden dürfen
- Patienten, denen ein größerer chirurgischer Eingriff bevorsteht, der nicht unter örtlicher
Kommentar der Verbraucherzentrale
Die gesetzlichen Krankenkasse trägt die Kosten für eine Vollnarkose nur dann, wenn sie medizinisch notwendig ist. Bei folgendem Personenkreis wird die Notwendigkeit anerkannt:
- Kinder unter 12 Jahren, die nicht mit dem Zahnarzt zusammenarbeiten und deshalb unter örtlicher Betäubung nicht behandelt werden können
- Patienten, die wegen mangelnder Kooperation bei geistiger Behinderung oder schweren Bewegungsstörungen eine Vollnarkose brauchen
- Patienten, die schwere, ärztlich anerkannte Angstreaktionen zeigen und deshalb nicht unter örtlicher Betäubung behandelt werden können
- Patienten, bei denen Beruhigungsmittel oder örtliche Betäubungsmittel wegen einer organischen Erkrankung oder Allergie nicht eingesetzt werden dürfen
- Patienten, denen ein größerer chirurgischer Eingriff bevorsteht, der nicht unter örtlicher
Betäubung durchgeführt werden kann