Arzt für Allgemeinmedizin/Praktischer Arzt | 07.08.2018
Reisemedizinische Beratung und Impfung
IGEL-Leistung ohne Rechnung kassieren
Mein Hausarzt hat mich zwei mal geimpft. Den Impfstoff habe ich selbst gekauft und mitgebracht. Ich wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass die betreffende Impfung eine IGEL-Leistung wäre und ich einen Privatanteil zahlen müsste. Dieser beliefe sich auf 10€ je verabreichter Impfdosis. Dem habe ich zugestimmt. Als ich mit Karte zahlen wollte und eine Rechnung verlangte, um diese bei meiner Krankenkasse einzureichen, hieß es, das sei beides nicht möglich, wenn ich mit Rechnung und EC Karte zahlen wolle, müsse ich statt 2x10€ ca. 2x21€ zahlen. Damit war ich natürlich nicht einverstanden.
Schutzimpfungen dienen der Vorbeugung von Krankheiten. Daher bezahlt die Krankenkasse alle Schutzimpfungen, die in die Schutzimpfungrichtlinie aufgenommen wurden, um sich vor in Deutschland auftretenden Krankheiten zu schützen. Für Schutzimpfungen vor Infektionen, die im Ausland verbreitet sind, gilt diese Verpflichtung nicht. Daher müssen die Krankenkassen so genannte Reiseimpfungen, beispielsweise gegen Hepatitis A, Typhus, Gelbfieber oder Cholera nicht erstatten. Sie KÖNNEN es aber tun, und zwar im Rahmen der so genannten Satzungsleistungen. Das sind Leistungen, die eine Krankenkasse ihren Versicherten zusätzlich zu den gesetzlich festgeschriebenen Leistungen gewähren kann. Fragen Sie vor Impfungen immer bei Ihrer Krankenkasse nach, ob die Kasse die Kosten erstattet oder Sie diese selber bezahlen müssen.
Bei der Abrechnung gilt: handelt es sich bei der Impfung um eine Kassenleistung, rechnet der Arzt seine kompletten Kosten über die Chipkarte ab.
Wenn Sie sich für eine private Urlaubsreise impfen lassen, bezahlen Sie ab dem 18. Geburtstag für die ärztliche Leistung plus zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf bis höchstens zehn Euro für den Impfstoff selbst.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Schutzimpfungen dienen der Vorbeugung von Krankheiten. Daher bezahlt die Krankenkasse alle Schutzimpfungen, die in die Schutzimpfungrichtlinie aufgenommen wurden, um sich vor in Deutschland auftretenden Krankheiten zu schützen. Für Schutzimpfungen vor Infektionen, die im Ausland verbreitet sind, gilt diese Verpflichtung nicht. Daher müssen die Krankenkassen so genannte Reiseimpfungen, beispielsweise gegen Hepatitis A, Typhus, Gelbfieber oder Cholera nicht erstatten. Sie KÖNNEN es aber tun, und zwar im Rahmen der so genannten Satzungsleistungen. Das sind Leistungen, die eine Krankenkasse ihren Versicherten zusätzlich zu den gesetzlich festgeschriebenen Leistungen gewähren kann. Fragen Sie vor Impfungen immer bei Ihrer Krankenkasse nach, ob die Kasse die Kosten erstattet oder Sie diese selber bezahlen müssen.
Bei der Abrechnung gilt: handelt es sich bei der Impfung um eine Kassenleistung, rechnet der Arzt seine kompletten Kosten über die Chipkarte ab.
Wenn Sie sich für eine private Urlaubsreise impfen lassen, bezahlen Sie ab dem 18. Geburtstag für die ärztliche Leistung plus zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf bis höchstens zehn Euro für den Impfstoff selbst.