Orthopäde | 22.11.2022

Sportmedizinische Beratung und Untersuchung

Sonographische Sichtkontrolle | Unzureichende Positionsauflistung, Cortisonspritze fehlte

Ich wurde in einem der Behandlungszimmer zwar aufgeklärt über den Preis einer Igel-Leistung, einer Cortisonspritze für 15€, jedoch stand die Cortisonspritze selbst nicht auf der Rechnung, sondern nur Sonographische Sichtkontrolle. Desweiteren steht in der Patientenakte (auch bei Aufruf am PC ersichtlich), dass ich explizit bei IGEL-Leistungen gefragt werden soll, nur hab ich dann nachfragen müssen wie hoch der Preis für die Spritze ist. Die IGEL-Leistung unterschrieb ich dann nach der Leistung am Empfang. Übrigens hab ich weiter oben Sportmedizinische Untersuchung eingetragen weil ich sonst diese Nachricht mangels Leistungsangebot nichts eintragen hätte können. Ich hatte schmerzhafte Oberarm/Bizeps/Muskelbeschwerden (Impingementsyndrom).

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Lassen Sie sich eine korrekte Rechnung ausstellen. Nach Abschluss der Behandlung muss das behandelnde ärztliche Fachpersonal eine Rechnung ausstellen, die sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) orientiert und die die einzelnen Leistungen aufführt. Eine Berechnung von Pauschalhonoraren oder Erfolgshonoraren ist unzulässig. Patient:innen, die nach der Behandlung eine Rechnung bar bezahlen, sollten auf jeden Fall eine Quittung verlangen. Sie können die Kosten als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung anführen.

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