Hals-, Nasen- Ohrenarzt | 22.11.2018
Ohrenreinigung | Ohrreinigung als Igelleistung trotz Indikation?
Meine Söhne waren, nacheinander aus verschieden Gründen beim HNO. Einer ist Hörgeräte Träger und brauchte einen Hörtest, er war allein bei der Ärztin, sie sagte ihm sie müsse die Ohren reinigen um ein richtiges Ergebnis zu bekommen. Diese Reinigung kostet 10 Euro für beide Ohren. Dieses Kind ist 14 Jahre alt. All das wurde ohne Absprache mit mir durchgeführt. Mein 16 jähriger Sohn wurde von der Kinderärztin mit einer Überweisung zum HNO geschickt um einen Pfropf zu entfernen. Dies war als Auftragsleistung auf der Überweisung vermerkt. Das Entfernen kostete 8 Euro für ein Ohr. Dummerweise habe ich beides bezahlt. Dennoch war ich aufmerksam und habe, nachdem ich nur Quittungen erhielt, eine Rechnung angefordert, weil ich dachte die Kasse wird mir das erstatten.
Auf Nachfrage bei der Kasse wurde mir gesagt,dass es sich um eine Kassen Leistung handelt, da es Indikationen für die Durchführung gab. Eine nachträgliche Erstattung durch die Kasse war nicht möglich.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Krankenkassen erstatten IGeL-Leistungen im NACHHINEIN grundsätzlich nicht. Selbst wenn es eine medizinische Indikation gegeben hat und die Behandlung eigentlich eine Kassenleistung war. Da bleibt der Patient ungerechterweise auf den Kosten sitzen.
Patienten sollten in einer solchen Situation mit dem behandelnden Arzt sprechen und ihn auf das Problem ansprechen. In vielen Fällen zeigen sich Ärzte in einer solchen Situation kulant. Ist das nicht der Fall, können Patienten sich an die Ärztekammer ihres jeweiligen Bundeslandes wenden und dort Beschwerde einlegen. Die Ärztekammer prüft dann die Original-Rechnung und fordert eine Stellungnahme der Praxis an. Haben Patienten vor Erbringung der IGeL-Leistung keine schriftliche Einwilligung gegeben, sind sie auch nicht verpflichtet, den Betrag zu bezahlen.