Hautarzt | 31.01.2023

Video-Verlaufskontrolle Muttermale

Verweigerung von Kassenleistung ohne zusätzliche Privatleistung

Bei dem Versuch einer Terminvereinbarung für ein Hautkrebs-Screening wurde mir mitgeteilt, dass die Krankenkassen dieses zwar teilweise auch schon in einem jüngeren Alter übernähmen, die Praxis aber auch mit Bilddokumentation arbeite. Diese koste 50 Euro und würde durchgeführt werden wenn der/die Ärzt*in es als sinnvoll erachte. Mit einem Termin in der Praxis würde ich dieser Privatleistung zustimmen und könnte dies nicht in dem Moment entscheiden. Sobald die behandelnde Person Bilder aufnehmen wolle, würde sie dies auch tun und ich müsse zahlen. Mir wurde im Prinzip verwehrt, eine Kassenleistung in Anspruch zu nehmen, ohne für die möglicherweise folgende Privatleistung zu zahlen. Ich gehe davon aus, dass etwas dokumentationswürdiges gefunden worden wäre, wenn ich zugestimmt hätte, es in jedem Fall zu zahlen.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Wenn Arztpraxen mit Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung die Terminvergabe von der Inanspruchnahme privatärztlicher Leistungen abhängig machen, verstoßen sie gegen ihre vertragsärztlichen Pflichten.


Hier liegt unter anderem ein Verstoß gegen § 128 Abs. 5a SGB V vor, den Sie der kassenärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslandes melden können. Diese kann ein Disziplinarverfahren gegen die Ärztin einleiten.


Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Rückmeldung weiterhelfen konnten und wünschen Ihnen für die Zukunft vor allem gesundheitlich alles Gute. Für die Verzögerung bitten wir um Verständnis.

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