Hals-, Nasen- Ohrenarzt | 25.05.2018

Ohrenschmalzentfernung | Standardleistungen werden zu IGeL

Wegen Verdacht auf Heuschnupfen habe ich den Termin gemacht. Bei der Untersuchung stellte die Ärztin fest, dass zu viel Ohrenschmalz in den Ohren ist. Dieser musste einerseits aus gesundheitlichen Gründen entfernt werden, andererseits auch um die Untersuchung fortzusetzen. Ich wurde kurz informiert, dass diese Leistung 8€ kostete, aber notwendig wäre. Deshalb habe ich eingewilligt. Anschließend kam noch ein Allergietest dazu, der ebenfalls Geld kostete (5€). Also alles Leistungen, die bei anderen Ärzten kostenlos durchgeführt werden. Am Ende der Untersuchung wurden mir zwei Quittungen überreicht: Eine über 16€, da die Ohrensäuberung pro Ohr 8€ kostet und nicht für beide, wie ich die Ärztin verstanden hatte, und eine über 5€. Die Rechnung konnte weder mit Karte noch per Überweisung gezahlt werden und da ich nicht genügend Bargeld dabei hatte, durfte ich die kleine Quittung auch nicht mitnehmen. Somit habe ich jetzt keine Rechnung über die Leistungen und soll nächste Woche einen Briefumschlag mit 21€ in bar in den Briefkasten werfen...

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Patienten müssen nicht vor Inanspruchnahme einer IGeL-Behandlung bezahlen, sie müssen auch keine Anzahlung leisten. Nach der Behandlung gilt, dass Patienten eine ärztliche Leistung nicht sofort zu bezahlen brauchen, sondern zunächst einmal auf einer Rechnung bestehen dürfen. Ein Zahlungsbeleg (Quittung) reicht nicht aus.

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