Ich war beim Augenarzt zur Nachuntersuchung einer Grauen Star OP. Ich bin vom Arzt auf die Augeninnendruckmessung hingewiesen worden, doch ich lehnte dies ab mit der Begründung, dass mein Blutdruck immer ok sei und ich es nicht für notwendig halte. Ohne meines Wissens und ohne jegliche Aufklärung wurde an Ort und Stelle der Augendruck gemessen , ich dachte, es sei einer der üblichen kostenlose Routineuntersuchungen. Nun bekam ich eine Rechnung von 20 Euro. Ich war wie vor den Kopf gestoßen. Ist dafür nicht eine Unterschrift notwendig gewesen?
Ich hoffe, dass dies nicht gängige Praxis ist.
Werden Ihnen IGeL-Leistungen im Rahmen einer Grauer-Star-Operation angeboten, sprechen Sie vor Ihrer Entscheidung unbedingt mit Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie Risikopatient (z.B. Diabetiker) sind oder bereits andere Vorerkrankungen des Auges haben, übernimmt Ihre Krankenkasse in vielen Fällen die Kosten für Zusatzleistungen.
Im übrigen gilt für jede IGeL-Leistung: vor einer Behandlung muss der Arzt mit Ihnen einen schriftlichen Vertrag abschließen, in dem festgehalten wird, dass die Behandlung auf Ihren Wunsch erfolgt und nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden kann. Wird keine schriftliche Vereinbarung getroffen, sind Sie berechtigt, die Zahlung der Leistung zu verweigern.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Werden Ihnen IGeL-Leistungen im Rahmen einer Grauer-Star-Operation angeboten, sprechen Sie vor Ihrer Entscheidung unbedingt mit Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie Risikopatient (z.B. Diabetiker) sind oder bereits andere Vorerkrankungen des Auges haben, übernimmt Ihre Krankenkasse in vielen Fällen die Kosten für Zusatzleistungen.
Im übrigen gilt für jede IGeL-Leistung: vor einer Behandlung muss der Arzt mit Ihnen einen schriftlichen Vertrag abschließen, in dem festgehalten wird, dass die Behandlung auf Ihren Wunsch erfolgt und nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden kann. Wird keine schriftliche Vereinbarung getroffen, sind Sie berechtigt, die Zahlung der Leistung zu verweigern.