Hals-, Nasen- Ohrenarzt | 30.04.2018
Abzocke
Folgender Sachverhalt:
Gehörsturz diagnostiziert. Daher bekam ich fünf Infusionen verordnet. Mein Arzt teilte mir mit, da ich bei der Bundestagswahl nicht weiter unten mein Kreuz gemacht habe, würden jetzt Kosten in Höhe von 160 € auf mich zu kommen. Des Weiteren meinte er ich wäre keine wichtige Person, wie Beamter oder Soldat, dann müsste ich nichts zuzahlen!
Das Geld musste ich bar bezahlen, überweisen wäre nicht möglich ansonsten könnte er nicht mit der Behandlung fort fahren. Da ich nicht so viel Geld dabei hatte, wurde ich genötigt zur Bank zu gehen um Geld zu holen. Ich dachte er hätte mal den Eid des Hippokrates geschworen??
Jeden Morgen waren mindestens 6 Patienten da, die eine Infusion bekommen haben und alle wurden genötigt bar zu zahlen!! Nach den fünf Behandlungen sollte ich nochmals weitere 160 € zahlen für weitere fünf Infusionen. Anschließend nach den Behandlungen bekam ich ein grünes Rezept.
Jetzt meine Frage: Warum braucht der Arzt überhaupt noch meine Gesundheitskarte, wenn ich sowieso alles selbst zahlen muss??
Ich finde es eine große Sauerei, die Abzocke beim Arzt. Ich hatte einen Infarkt im Ohr, meiner Meinung nach ist die Behandlung dafür keine Verlangensleistung sondern eine medizinisch indizierte Behandlung und somit sollten die Kosten der Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
Ich habe das Gefühl, dass hier evtl. doppelt abgerechnet wird und auch ein Betrug durch die Barzahlung gegeben ist. Also, wenn in ein bis zwei Stunden jeweils 6 Patienten Infusionen bekommen und das mal hochgerechnet auf ein Tag/Monat/Jahr, dann ist das für den Arzt ein guter Nebenverdienst! Ob die vielen Barzahlungen als Einnahmen auch deklariert werden ist sehr fragwürdig, da ich es ja selbst erlebt habe, wie aggressiv in dieser Arztpraxis, das Geld eingetrieben wird.
Über Alternativbehandlung wurde ich in keinster Weise aufgeklärt!!
Kommentar der Verbraucherzentrale
Das IGeL-Bewertungsportal www.igel-monitor.de kommt in seiner Bewertung zu dem Ergebnis, dass eine Therapie in Form von Tabletten oder Infusionen mit sogenannten Glukokortikoiden beim Hörsturz bislang keinen nachgewiesenen Nutzen hat. Im Gegenteil: Glukokortikoide haben viele, zum Teil gravierende Nebenwirkungen.
Kostenlose Alternativen seitens der gesetzlichen Krankenkassen zur Behandlung eines Hörsturzes sind bislang nicht vorhanden, da die Ursachen, die einen Hörsturz auslösen unbekannt sind und es somit an einer zielgerichteten Therapie fehlt.
Patienten sollten zudem wissen, dass bei vielen Betroffenen ein Hörsturz auch unbehandelt wieder heilt, von daher kann Abwarten in erster Konsequenz eine sinnvolle Option sein, bevor man sich auf teure Behandlungsmethoden einlässt.
Gesetzlich Krankenversicherte müssen eine Behandlung beim Arzt nur dann bezahlen, wenn sie schriftlich auf die voraussichtlichen Kosten hingewiesen worden sind und der kostenpflichtigen Behandlung schriftlich zugestimmt haben. Es ist daher nicht ausreichend, dem Patienten nach der Behandlung lediglich eine Rechnung auszuhändigen.
Des Weiteren müssen Sie eine solche Behandlung auch nicht sofort bar in der Praxis bezahlen. Sie haben das Recht, die Rechnung erst mal zu überprüfen. Vereinbaren Sie mit dem Arzt eine angemessene Zahlungsfrist (in der Regel zwei Wochen) und zahlen Sie dann im Rahmen dieser Frist in der vom Arzt gewünschten Zahlungsmethode. Keinesfalls müssen Sie sich auf eine sofortige Barzahlung in der Praxis einlassen.