Augenarzt | 16.04.2018

Makuladegeneration Früherkennung

OCT Untersuchung | Abzocke

Nach einer Aufklärung des Augenarztes hieß es, ich brauch nur eine Einmalzahlung in Höhe von 90 € zu zahlen für das OCT. Zweimal habe ich schon gezahlt, weitere Zahlungen werden folgen.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Für die Abrechnung privatärztlicher Zusatzleistungen braucht der Arzt die schriftliche Einwilligung des Patienten. Hat er diese nicht eingeholt, kann der Patient die Zahlung verweigern.

Genauso wichtig wie die wirtschaftliche Aufklärung ist die Aufklärung über die Notwendigkeit und den Nutzen der Leistung. Nur wenn der Patient die Notwendigkeit versteht, kann er sich für oder gegen die Leistungserbringung entscheiden.

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