Augenarzt | 29.11.2017
Fotografie des Augenhintergrund (Netzhaut) | Zur Zahlung einer IGeL Leistung gedrängt
In der Augenarzt-Praxis war ich zur Untersuchung meines Augenhintergrundes angemeldet. Zunächst wurde mir das Angebot von der medizinischen Fachangestellten gemacht, sie müsse mir keine Pupillen erweiternden Augentropfen geben, wenn ich einer Fotografie zustimme. Nach einer kurzen Voruntersuchung beim Arzt teilte mir die MFA mit, dass der Arzt sowohl Tropfen als auch ein kostenpflichtiges Foto wünsche. Fragen nach dem Mehrwert des Fotos wurden nicht fachgerecht beantwortet.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Kostenpflichtige IGeL-Leistungen sollten nie von einer medizinischen Fachangestellten angeboten und begründet werden. Dies obliegt allein dem Arzt selber.Beharren Sie deshalb immer auf das persönliche Gespräch mit dem Arzt und lassen Sie sich von ihm gut begründen, warum die Leistung in ihrem speziellen Fall sinnvoll ist und warum sie denn keine Kassenleistung ist.
Ohne schriftliche Zustimmung zu einer IGeL-Leistung hat der Patient das Recht, die Zahlung zu verweigern.