Augenarzt | 17.01.2018
Kontaktlinsenanpassung und –kontrolle
Ermitteln Korrektufaktoren Sehhilfe (Brille) | Kassenleistung im Ermessen des Arztes
In der Praxis wurde mir mitgeteilt, dass das Ausmessen der Korrekturfaktoren für meine Sehhilfe eine IGel Leistung sei. Nachfrage bei einem anderen Augenarzt ergaben, dass es sich um eine Kassenleistung handelt.
Die Hotline der TK teilte mir mit, dass es im Ermessen des Arztes liege, dies als IGelleistung (medizinisch nicht notwendig) oder als medizinisch notwendige Kassenleistung abzurechnen. Die Hotline teilte mir ebenfalls mit, dass es in dieser Sache keine Änderung gegeben habe, dies also dem Standard entspreche.
Ich bin schon lange Brillenträger und habe noch nie für diese Leistung bezahlt.