Frauenarzt | 24.02.2017

Ultraschall auf Gebärmutter- oder Eierstockkrebs

Doppelabrechnung?

Bin seit Jahren Patient in der Praxis, bekam den Ultraschall immer kostenlos (Myom), seit ca. 5 Jahren muß ich die Behandlung bezahlen, eine Rechnung bekomme ich nicht, nur auf Verlangen eine völlig unleserliche Quittung. Das Geld wird in der Praxis in einem Briefumschlag deponiert, man könnte meinen,es sei eine Kaffeekasse.
Ich habe dieses Gebahren schon mehrmals bei der AOK angesprochen, bekam aber keine befriedigende Antwort darauf z.B.: man könne die Untersuchungen nicht nachverfolgen, der Arzt entscheide ob eine Kassenleistung vorliegt oder nicht, dann wieder bekam ich die Auskunft, man wisse nicht, wie der Arzt solche Leistungen abrechnet.
Das sind für mich fadenscheinige Ausreden und man hat den Eindruck, daß das die Krankenkasse gar nicht interressiert.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Der vaginale Ultraschall ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen bei Beschwerden oder auffälligen Befunden, z.B. im Rahmen der jährlichen Krebsvorsorge. Als reine Früherkennung ohne verdächtigen Befund wird diese Leistung privat als IGeL abgerechnet. Ein Vertragsarzt verstößt eindeutig gegen seine Pflichten, wenn er eine Leistung privatärztlich als IGeL abrechnet, obwohl diese Leistung unter den konkreten Voraussetzungen eine Kassenleistung gewesen wäre. Melden Sie unseriöses Verhalten umgehend der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslandes. Diese prüft den Fall und kann disziplinarrechtliche Maßnahmen gegenüber Ärzten einleiten.


Selbst wenn Patienten im Vorfeld über die Kosten informiert worden sind und vertraglich zugestimmt haben, wird oftmals im Anschluss an die IGeL-Behandlung keine Rechnung ausgestellt.


Ohne eine Rechnung sind Patienten berechtigt, die Bezahlung zu verweigern, da erst das Ausstellen einer Rechnung die Fälligkeit der Zahlungsforderung auslöst. Ein einfacher Zahlungsbeleg, eine Quittung oder eine Rechnung mit einem Pauschalhonorar sind nicht ausreichend.

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