Hautarzt | 14.09.2017

Hautkrebs-Screening

Abzocke durch Igel-Leistungen

Ich habe um einen Termin zur gesetzlichen Hautkrebs-Vorsorge gebeten. Nach Terminvereinbarung wurde ich darauf hingewiesen, dass ich einen Betrag von 16,20 € als Zuzahlung mitbringen sollte. Darüber war ich sehr überrascht. Nach Rücksprache mit meiner Krankenkasse wurde mir von dieser erklärt, dass für die Vorsorgeuntersuchung selbst keine Zuzahlung anfällt. Daraufhin rief ich in der Arztpraxis nochmals an und verwies auf die Aussage meiner Krankenkasse und erklärte nochmals, dass ich nur die gesetzliche Vorsorgeuntersuchung möchte. Die Aussage der Sprechstundenhilfe war dann, dass die Praxis nur die Vorsorgeuntersuchung mit Auflichtmikroskopie durchführt. Eine Untersuchung ohne diese Auflichtmikroskopie wurde ausdrücklich abgelehnt.
Für mich stellt sich die Frage, ob ein zugelassener Kassenarzt überhaupt eine gesetzliche Vorsorge-Untersuchung ablehnen darf?

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Gesetzlich Krankenversicherte haben ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf ein kostenloses visuelles Hautkrebsscreening mit evtl. einfachen, vergrößernden Sehhilfen. Die Benutzung des Dermatoskops beim Screening gehört nicht zur Kassenleistung.


Die Arbeitsgemeinschaft der Dermatologischen Prävention schreibt hierzu auf der Seite www.hautkrebs-screening.de: "Für die Untersuchung benötigt Ihr Arzt keine Instrumente, sondern nur eine helle Lampe und sein geschultes Auge." Man geht also auch hier davon aus, dass das Dermatoskop nicht benötigt wird.


Auch die sogenannte Patientenleitlinie zur Früherkennung, Behandlung und Nachsorge von Hautkrebs geht davon aus, dass die Untersuchung zur Hautkrebsfrüherkennung ohne weitere Hilfsmittel (d.h. ohne Auflichtmikroskop) eine seit Jahrzehnten durchgeführte effektive Untersuchungsmethode darstellt.


Anders liegt der Fall, wenn beim Patienten ein verdächtiges Muttermal entdeckt wird. Ab diesem Zeitpunkt ist die Leistung "Screening" abgeschlossen und die nächste Untersuchung, die sog. Verdachtsdiagnostik beginnt. In diesen Fällen läuft in der Regel eine zweistufige Untersuchung ab. Zunächst wird in der Regel das Hautmal mit einer besonderen Lupe (Auflichtmikroskop) inspiziert. Sofern sich der Verdacht erhärtet, wird das Muttermal herausgeschnitten und im Labor begutachtet. Eine 100prozentige Gewissheit, ob ein Muttermal gut- oder bösartig ist, erlangt der Arzt daher nur durch eine Begutachtung im Labor.


Zwischen Ärzten und Krankenkassen ist es tatsächlich umstritten, ob das Dermatoskop bei Vorliegen eines konkreten Hautkrebsverdachts eine Kassenleistung darstellt oder nicht. Die Kassen argumentieren an dieser Stelle, dass es sich bei dem Dermatoskop um eine Art "Handwerkszeug des Arztes" handelt, welches nicht zusätzlich vergütet werden muss; die Ärzte hingegen argumentieren, dass aufgrund einer fehlenden Abrechnungsmöglichkeit (EBM Ziffer) gegenüber den Kassen diese Lupe nur privat abgerechnet werden kann. Und dieser Streit wird tatsächlich auf dem Rücken der Patienten ausgetragen.

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