Frauenarzt | 07.09.2017
Ultraschall auf Gebärmutter- oder Eierstockkrebs
IGel verweigert - 10 Wochen Wartezeit für Termin
Gestern rief ich in einer Praxis für Frauenheilkunde an, um einen Vorsorgetermin zu vereinbaren.
Am Telefon wurde ich von der Assistentin zunächst nach der Art der Versicherung (gesetzlich, freiwillig) gefragt. Als nächstes wurde ich direkt gefragt, ob ich die IGel-Leistungen Ultraschall und Ultraschall Bauchraum in Anspruch nehmen möchte; die Kosten der Untersuchung wurden genannt. Eine Inanspruchnahme der IGel-Leistungen lehnte ich mit der Begründung ab, keine Notwendigkeit dafür zu sehen.
Danach wurde mir ein Termin am 15.11.2017 angeboten. Das entspricht einer Wartezeit von zehn Wochen! Es drängt sich mir der Verdacht auf, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen der Verweigerung der IGel-Leistungen und der langen Wartezeit gibt.