Orthopäde | 11.09.2017

Sportmedizinische Beratung und Untersuchung

kurzfristige Termine nur in der privaten Sprechstunde

Ich habe ein Orthopädisches Zentrum wegen Knieschmerzen aufgesucht (Verdacht auf Meniskus der sich später dann auch bestätigt hatte und inzwischen in einer anderen Klinik operiert wurde). Bei der telefonischen Kontaktaufnahme wurde mir der früheste Termin in 5 Monaten angeboten. Auf Nachfrage und nach Hinweis auf meine akuten Schmerzen wurde mir dann ein kurzfristiger Termin (1 Woche später) in der privaten Sprechstunde angeboten. Diesen musste ich dann privat bezahlen. Das OZE gibt an Kassenpatienten zu behandeln. Faktisch werden kurz- bzw. mittelfristige Termine nur in der privaten Sprechstunde angeboten. Ist das eigentlich mit den gesetzlichen Regelungen vereinbar?

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Als Kassenpatient hat man Anspruch auf einen zeitnahen Termin und eine zeitnahe Versorgung mit kassenärztlichen Leistungen.

Ein Vertragsarzt muss Patienten mit akuten Beschwerden als Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung behandeln und darf ihnen keinen Privattermin als Alternative anbieten. Das wäre ein unzulässiges Abdrängen in die Privatbehandlung und verstößt gegen vertragsärztliche Pflichten.

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