Augenarzt | 29.08.2017
Makuladegeneration Früherkennung
erst geld, dann untersuchung bei eindeutigen beschwerden
bei eindeutigen schwierigkeiten des linken auges, die der grund für den besuch beim augenarzt waren, wurde mir ausschließlich erklärt, dass die augenhintergrundmessung zwar sehr notwendig sei, aber von der krankenkasse nicht übernommen werden würde. ich wurde nicht behandelt bei zwei terminen, erst als ich aufgrund immer stärker werdenden beschwerden dann die 30 euro zahlte, inzwischen war ein halbes jahr vergangen, war eine augenhintergrundmessung möglich. auf diese erfolgte die überweisung in die uni-augenklinik, da diese sache ihre kompetenz übersteige, wie die ärztin mir erklärte. ich hatte große angst.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Spezielle Untersuchungen der Makula sind nötig, wenn der Patient mit Sehstörungen zum Arzt kommt. In der Regel wird eine Augenhintergrundmessung mit einer hellen Spaltlampe durchgeführt. Diese Leistung ist klar Kassenleistung und darf dem Patienten nicht zugunsten einer anderen (IGeL-)Leistung verweigert werden.
Mit speziellen Verfahren wie der oft als IGeL-Leistung angebotenen sogenannten OCT (Optische Kohärenztomografie) lässt sich die Makula bei einem Verdacht sehr genau unter die Lupe nehmen. Die OCT liefert Schichtbilder der Netzhaut und kann durch ihr hohes Auflösungsvermögen bei unklaren Befunden weiterhelfen.