Meine Frau hat sich bei diesem Arzt angemeldet und nach einer Stunde mit Verschiedenen Untersuchungen haben wir eine Rechnung Über 750 Euro bekommen.
Meine Frau ist aus Japan und spricht nur weniger Deutsch. Sie wurde nicht auf die mögliche Höhe dieser Rechnung vorgewarnt. Die Untersuchungen waren nichts kompliziertes.
Wahrscheinlich weil wir Privatversicherung haben wurden die höheren Berechnungssaetze genommen.
Auch privat Versicherte sind selbstverständlich zu Beginn über den Umfang der Untersuchung und Behandlung aufzuklären. Ihnen ist auf Verlangen Auskunft über die voraussichtlichen Kosten zu geben.
Die wirtschaftliche Aufklärungspflicht, d.h. Informationen zu den voraussichtlichen Kosten, ist jedoch im Vergleich zu gesetzlich Krankenversicherten weniger reglementiert. Dies liegt daran, dass nicht die private Krankenversicherung, sondern der Patient selbst Vertragspartner des Arztes und zur Zahlung verpflichtet ist. Der Privatversicherte ist daher anders als der gesetzlich Krankenversicherte immer in der Position, die Untersuchung oder Behandlung selbst bezahlen zu müssen.
Hier trifft den Arzt nur dann eine Pflicht zur Aufklärung, wenn er positive Kenntnis davon hat, dass die in Frage stehende Leistung wohl möglich nicht von der privaten Krankenversicherung übernommen wird. Z.B. weil er Kenntnis davon hat, dass eine bestimmte Versicherung öfters Erstattungen bestimmter Leistungen verweigert oder eine Behandlungsmethode sehr innovativ und neu ist. Im Zuge der vielfältigen privaten Versicherungstarife und -bedingungen hat ein Arzt in der Regel nicht den Überblick, was einzelne Privatversicherungen zahlen oder auch nicht. Das bedeutet: Wo dieses Wissen nicht erwartet werden kann, darf auch keine Aufklärung mehr erwartet werden.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Auch privat Versicherte sind selbstverständlich zu Beginn über den Umfang der Untersuchung und Behandlung aufzuklären. Ihnen ist auf Verlangen Auskunft über die voraussichtlichen Kosten zu geben.
Die wirtschaftliche Aufklärungspflicht, d.h. Informationen zu den voraussichtlichen Kosten, ist jedoch im Vergleich zu gesetzlich Krankenversicherten weniger reglementiert. Dies liegt daran, dass nicht die private Krankenversicherung, sondern der Patient selbst Vertragspartner des Arztes und zur Zahlung verpflichtet ist. Der Privatversicherte ist daher anders als der gesetzlich Krankenversicherte immer in der Position, die Untersuchung oder Behandlung selbst bezahlen zu müssen.
Hier trifft den Arzt nur dann eine Pflicht zur Aufklärung, wenn er positive Kenntnis davon hat, dass die in Frage stehende Leistung wohl möglich nicht von der privaten Krankenversicherung übernommen wird. Z.B. weil er Kenntnis davon hat, dass eine bestimmte Versicherung öfters Erstattungen bestimmter Leistungen verweigert oder eine Behandlungsmethode sehr innovativ und neu ist. Im Zuge der vielfältigen privaten Versicherungstarife und -bedingungen hat ein Arzt in der Regel nicht den Überblick, was einzelne Privatversicherungen zahlen oder auch nicht. Das bedeutet: Wo dieses Wissen nicht erwartet werden kann, darf auch keine Aufklärung mehr erwartet werden.