Augenarzt | 07.08.2017

Ausmessung der Augen vor Operation eines „Grauen Stars“ (z.B. IOL-Master)

nachdem ich bei zwei verschiedenen Mitarbeiterinnen,die IGEL-Leistung dezidiert Verweigert habe wurde ich in ein gesondertes Sprechzimmer gebeten das wohl den Eindruckerweckens sollte es wäre ein Ärztliches Behandlungszimmer, wurde mir bedeutet das ich diese Leistung bezahlen müsste da es wie mit den Schuhgrößen wäre jeder mensch hat andere Größen und damit auch andere Linsengrößen im Auge. darauf hin habe ich die geforderten 70.--€ bar bezahlt. ich habe dann meine Behandlungsmappe wieder bekommen,aber als ich zu hause nach sah! fand ich weder Rechnung noch Quittung. am nächsten Tag habe ich die Praxis wieder aufgesucht und nach der Rechnung gefragt darauf hin bekam ich eine Fotokopie mit Igelleistung. diese habe ich nicht akzeptiert und in der Praxis zerrissen.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Die Kostenübernahme der Gesetzlichen Krankenkassen umfasst bei einer Grauer Star-OP Leistungen der Diagnostik, OP-Vorbereitung und -Durchführung sowie der Nachsorge. So kann der Augenarzt eine vollständige augenärztliche Basisuntersuchung unter Einsatz des Spaltlampenmikroskops (vordere und mittlere Augenabschnitte, Augenhintergrund, Untersuchung der Hornhaut, Brechkraft der Augen, Sehschärfenbestimmung, Augeninnendruckmessung, Kontrolle vorhandener Sehhilfen) über die Kasse abrechnen. Auch die Längenmessung beider Augäpfel zur Berechnung der Kunstlinsenstärke mittels Ultraschall (akustische Biometrie) ist eine Kassenleistung und kostet den Patienten nichts.


Die moderne Augenheilkunde bietet Patienten heutzutage über das Maß der gesetzlichen Krankenversorgung hinaus vielfältige kostenpflichtige Zusatzbehandlungen an. Argumentiert wird mit einer besseren Vorhersagbarkeit des OP-Ergebnisses durch Spezialuntersuchungen wie z.B. die optische Biometrie per Lasertechnik (IOL-Master) zur Linsenberechnung oder die OCT zur Untersuchung der Netzhaut.


Ob derartige Zusatzleistungen in Anspruch genommen werden, ist eine sehr individuelle Entscheidung, die gut abzuwägen ist. Augenärzte haben die Pflicht, ihre Patienten über den gesetzlichen Versorgungsanspruch zu informieren. Eine intensive ärztliche Beratung über den individuellen Nutzen, Vor- und Nachteile sowie die Kosten zusätzlicher Leistungen ist unerlässlich. Alle Mehrleistungen werden immer als Privatleistung über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.


Wenn Ihr Augenarzt nur kostenpflichtige Leistungen anbietet, können die Geschäftsstellen Ihrer Krankenkasse vor Ort Ihnen dabei helfen einen Augenarzt in der Nähe zu finden, der Vorbereitung und OP-Durchführung auch als Kassenleistung durchführt.

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