ich war nach ca. 15 Jahren wieder beim Augenarzt. Ich musste einen
Anamnesebogen ausfüllen und wurde dort gefragt, ob in der Familie ersten Grades ein Vorfall von Glaukom existiert. Dies habe ich mit JA angekreuzt.
Dann kam die erste Diagnostik von der Arzthelferin. Ich musste in einem Gerät vor den Augen Zahlen und Buchstaben vorlesen. Auf einem Auge wurden mir zwei Zeilen gezeigt und beim anderen Auge musste ich nur eine Zeile vorlesen. Diese Diagnostik hat ca. nur 1 min gedauert. Danach kam das eigentliche Gespräch mit dem Arzt. Dieser begrüßte mich mit den Worten; oh sie haben ja eine Hornhautverkrümmung und hier sind ihre Dioptrienwerte. Aber der Optiker misst diese Werte nochmal richtig aus. Danach wurde ich aufgeklärt, wie schlimm doch der Glaukom ist und da ich kurz vor dem 40. Lebensjahr stehe, sollte ich doch die Vorsorge wahrnehmen. Da in meiner Familie 1. Grades einen Glaukom-Vorfall existiert, gehöre ich auch zu den Risikopatienten. Danach schaute mir der Arzt mit einer hellen Lampe in die Augen und sagte zu mir, dass ein Sehnerv auffällig sei. Ein gutes Auge soll einen Wert von 0,1 haben und ein "Glaukom"-Auge ein Wert von 0,9. Mein Auge soll laut dem Arzt einen Wert von 0,6 vorweisen. Auch diese Diagnostik hatte ca. 1 min gedauert und der Arzt empfiehl mir die Vorsorgeuntersuchungen. Da aber die Krankenkasse diese nur zum Teil bezahlt, soll ich extra noch die Augendruckmessung für 20 € und eine Sehnervmessung für ca. 70 € bezahlen.
Besteht der Verdacht auf ein Glaukom oder liegt ein erhöhtes individuelles Risiko vor, übernimmt die Krankenkasse die kompletten Kosten für eine Glaukom-Früherkennungsuntersuchung.
Unter dem Begriff Glaukom-Früherkennung/-Vorsorge werden verschiedene Untersuchungen angeboten. Teils wird damit nur die Augeninnendruckmessung bezeichnet, in anderen Fällen wird die Druckmessung mit der visuellen Untersuchung des Sehnervs kombiniert. Teilweise wird auch eine Gesichtsfeldbestimmung vorgenommen. Die verschiedenen Untersuchungsmethoden werden unterschiedlich bewertet. Die alleinige Augeninnendruckmessung zur verdachtsunabhängigen Glaukom-Früherkennung wird vom IGeL-Monitor als tendenziell negativ bewertet, ebenso die Augenspiegelung in Kombination mit einer Augeninnendruckmessung. Weitere Informationen hierzu finden Patienten auf dem Portal www.igel-monitor.de
Bei bestimmten Risikofaktoren oder einen Verdacht auf ein Glaukom übernehmen die Krankenkassen die Kosten einer Glaukom-Untersuchung. In diesen Fällen liegt eine sogenannte "medizinische Notwendigkeit" für diese Untersuchung vor. Über die Frage der "medizinischen Notwendigkeit" entscheidet der behandelnde Arzt - hier scheint es keinen festen Katalog an Indikationen zu geben. Allerdings lässt sich die Entscheidung sehr wohl über die Berufsaufsicht nachprüfen. Wenn Patienten das Gefühl haben, dass der Arzt sich weigert, eine Leistung über die Kasse abzurechnen sollte die Kassenärztliche Vereinigung des Bundeslandes (Berufsaufsicht) eingeschaltet und die Krankenkasse um Mithilfe gebeten werden.
Darüber hinaus kann es unter Umständen helfen, den Hausarzt mit einzuschalten, der sich mit dem behandelnden Facharzt über die medizinische Notwendigkeit austauschen kann.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Besteht der Verdacht auf ein Glaukom oder liegt ein erhöhtes individuelles Risiko vor, übernimmt die Krankenkasse die kompletten Kosten für eine Glaukom-Früherkennungsuntersuchung.
Unter dem Begriff Glaukom-Früherkennung/-Vorsorge werden verschiedene Untersuchungen angeboten. Teils wird damit nur die Augeninnendruckmessung bezeichnet, in anderen Fällen wird die Druckmessung mit der visuellen Untersuchung des Sehnervs kombiniert. Teilweise wird auch eine Gesichtsfeldbestimmung vorgenommen. Die verschiedenen Untersuchungsmethoden werden unterschiedlich bewertet. Die alleinige Augeninnendruckmessung zur verdachtsunabhängigen Glaukom-Früherkennung wird vom IGeL-Monitor als tendenziell negativ bewertet, ebenso die Augenspiegelung in Kombination mit einer Augeninnendruckmessung. Weitere Informationen hierzu finden Patienten auf dem Portal www.igel-monitor.de
Bei bestimmten Risikofaktoren oder einen Verdacht auf ein Glaukom übernehmen die Krankenkassen die Kosten einer Glaukom-Untersuchung. In diesen Fällen liegt eine sogenannte "medizinische Notwendigkeit" für diese Untersuchung vor. Über die Frage der "medizinischen Notwendigkeit" entscheidet der behandelnde Arzt - hier scheint es keinen festen Katalog an Indikationen zu geben. Allerdings lässt sich die Entscheidung sehr wohl über die Berufsaufsicht nachprüfen. Wenn Patienten das Gefühl haben, dass der Arzt sich weigert, eine Leistung über die Kasse abzurechnen sollte die Kassenärztliche Vereinigung des Bundeslandes (Berufsaufsicht) eingeschaltet und die Krankenkasse um Mithilfe gebeten werden.
Darüber hinaus kann es unter Umständen helfen, den Hausarzt mit einzuschalten, der sich mit dem behandelnden Facharzt über die medizinische Notwendigkeit austauschen kann.