Eine Liste sämtlicher Zusatzangebote wurde mir vorgelegt | Schriftliche Bestätigung, dass keine Leistung gewünscht wird.
Mir wurde bei jedem Vorsorgebesuch eine Liste sämtlicher IGeL vorgelegt. (U.a. Ultraschall und diverse Abstriche) und jedes Mal musste ich vor Untersuchungsbeginn unbedingt unterschreiben, dass ich diese Leistungen nicht will.
Patienten berichten immer wieder, dass sie bereits am Empfang in der Arztpraxis von den medizinischen Fachangestellten Informationen zu kostenpflichtigen Extras (IGeL) erhalten. Auf den Informationsblätter sollen sie gleich ihre Zustimmung zu der oder den Leistungen geben. Viele Patienten fühlen sich durch dieses Verhalten überrumpelt und bedrängt, doch mit einem einfachen „Nein, ich möchte nicht“, ist es meist nicht getan. Denn viele Arztpraxen fordern ihre Patienten auf, ihr Nein auf einem Formular zu dokumentieren. Mit diesem Formular sollen Patienten schriftlich bestätigen, dass sie die ärztliche Zusatzleistung nicht in Anspruch nehmen möchten. Weil sie sich unter Druck gesetzt fühlen, entscheiden sich viele Patienten, die Untersuchung dann doch durchführen zu lassen.
Ärzte argumentieren in der Regel, ein solches Verzichtsformular diene nur zur Dokumentation des Patientenwillens in der Patientenakte. Teilweise begründen Ärzte dieses Vorgehen auch als rechtliche Absicherung, falls ein Patient sie im Nachhinein dafür haftbar machen will, dass eine bestimmte Behandlung nicht durchgeführt wurde. Tatsächlich aber müssen Patienten freiwillige Leistungen nicht schriftlich ablehnen. Und sie müssen auch keine negativen Einträge in ihre Patientenakte fürchten.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Patienten berichten immer wieder, dass sie bereits am Empfang in der Arztpraxis von den medizinischen Fachangestellten Informationen zu kostenpflichtigen Extras (IGeL) erhalten. Auf den Informationsblätter sollen sie gleich ihre Zustimmung zu der oder den Leistungen geben. Viele Patienten fühlen sich durch dieses Verhalten überrumpelt und bedrängt, doch mit einem einfachen „Nein, ich möchte nicht“, ist es meist nicht getan. Denn viele Arztpraxen fordern ihre Patienten auf, ihr Nein auf einem Formular zu dokumentieren. Mit diesem Formular sollen Patienten schriftlich bestätigen, dass sie die ärztliche Zusatzleistung nicht in Anspruch nehmen möchten. Weil sie sich unter Druck gesetzt fühlen, entscheiden sich viele Patienten, die Untersuchung dann doch durchführen zu lassen.
Ärzte argumentieren in der Regel, ein solches Verzichtsformular diene nur zur Dokumentation des Patientenwillens in der Patientenakte. Teilweise begründen Ärzte dieses Vorgehen auch als rechtliche Absicherung, falls ein Patient sie im Nachhinein dafür haftbar machen will, dass eine bestimmte Behandlung nicht durchgeführt wurde. Tatsächlich aber müssen Patienten freiwillige Leistungen nicht schriftlich ablehnen. Und sie müssen auch keine negativen Einträge in ihre Patientenakte fürchten.