Frauenarzt | 28.10.2022

Abstrich auf Gebärmutterhalskrebs (Dünnschichtzytologie)

Zytologische Untersuchung | Unnötige Leistungen werden privat abgerechnet.

Die zytologische Abstrichkontrolle bei Frauenärztin Dr. Sandy Berger, Hildesheim wurde vom Labor IZD Hannover, Drs Böhmer, Stolte und Behrens untersucht und von der medipec Göttigen in Rechnung gestellt:
Die erste Position GOÄ 297 Entnahme und Aufbereitung des Abstrichmaterials wurde mit dem Faktor 3 berechnet. Laut Verbraucherzentrale sind Laboreistungen mit 1,0-1,5-fachen Satz abzurechnen.
Die zweite Position GOÄ 3 Untersuchung, das gewoehnliche Mass übersteigende Beratung- auch mittels Fernsprecher mit dem Faktor 1,5 schlägt dem Fass den Boden aus. Es geht hier um Laboruntersuchung, nicht um Patientenkontakt.
Die dritte Position GOÄ 4851 Zytologische Untersuchung mit dem Faktor 1,649 (??) ist, abgesehen von dem etwas überhöhten Faktor für Laborleistungen o.k.
Macht in Summe 33,48 €, die ich zahlen werde, weil mir die Diskussion mit den 3 beteiligten Rechnungserstellern zu mühselig ist.
Es bleibt der fade Beigeschmack, dass sich hier das Triumvirat aus Ärztin, Labor und Abrechnungsstelle bereichern möchten, obwohl der IGeL-Monitor diese Untersuchung als nicht zielführend einstuft: "Studien zur Treffsicherheit zeigen: Mit der Dünnschichtzytologie wird Krebs nicht besser erkannt als mit dem normalen Pap-Test. Wir sehen deshalb keine Hinweise auf einen zusätzlichen Nutzen".
Mit Sicherheit sind Hinweise der Ärztin im Vorfeld erfolgt, wahrscheinlich mit (sinngemäßer) Begründung " .. die Krebsvorsorge, die wir machen sollten, wird von der Krankenkasse nicht übernommen...".
Wie die meisten Patient:innen bin ich medizinischer Laie und muss darauf vertrauen, das die Arzt:innen mich richtig beraten.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Ein Kostenvoranschlag und eine Rechnung sind Pflicht. Sie als Patient:in müssen also vor einer Individuellen Gesundheitsleistung schriftlich über die zu erwartenden Kosten informiert werden. Anders als bei einer Kassenleistung ist bei IGeL eine schriftliche Behandlungsvereinbarung vorgeschrieben. Auch wer privat versichert ist, sollte einen Kostenvoranschlag verlangen. Nur so können Sie sehen, was Sie finanziell erwartet.


Mehr dazu finden Verbraucher:innen hier

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