Hautarzt | 20.10.2022
Hautkrebs-Screening
Hautkrebsvorsorge wird nur gegen Zahlung angeboten
Hautarzt verweigert Hautkrebsscreening als Kassenleistung, sondern bietet es nur als Privatleistung an.
Hautarzt verweigert Hautkrebsscreening als Kassenleistung, sondern bietet es nur als Privatleistung an.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Kassenärzte verstoßen gegen ihre vertragsärztlichen Pflichten, wenn sie die Versicherten zur Inanspruchnahme einer privatärztlichen Versorgung an Stelle der ihnen zustehenden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beeinflussen.
Melden Sie unseriöses Verhalten umgehend der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Diese prüft den Fall und kann disziplinarrechtliche Maßnahmen gegenüber Ärzten einleiten.