Hautarzt | 20.10.2022

Hautkrebs-Screening

Hautkrebsvorsorge wird nur gegen Zahlung angeboten

Hautarzt verweigert Hautkrebsscreening als Kassenleistung, sondern bietet es nur als Privatleistung an.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Kassenärzte verstoßen gegen ihre vertragsärztlichen Pflichten, wenn sie die Versicherten zur Inanspruchnahme einer privatärztlichen Versorgung an Stelle der ihnen zustehenden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beeinflussen.


Melden Sie unseriöses Verhalten umgehend der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. Diese prüft den Fall und kann disziplinarrechtliche Maßnahmen gegenüber Ärzten einleiten.

Fanden Sie diesen Kommentar hilfreich?

Hilfreich 0
Nicht hilfreich 0