sonstige Fachrichtung | 21.10.2022

Knirschachiene | Verweigerung kassenleistung

Aufgrund von Zahnschmerzen ging ich zum Arzt. Er meinte ich benötige eine Knirschschiene und dor kostet 300€ zusätzlich. Ich solle doch dies machen weil nut so Word mir geholfen. Auf Nachfragen ob das die Krankenkasse nicht übernimmt bekam ich nur die Antwort dass wenn ich Beschwerdefrei sein möchte die 300€ schiene nehmen müsste. Dies betonte sowohl der Arzt als auch die Angestellten. Ich gab an ich benötigte Bedenkzeit und habe schließlich angerufen um mitzuteilen dass ich mir die schiene der Krankenkassenleistung nehmen möchte da 300€ einfach zu viel Geld für mich sind. Daraufhin bekam ich einen Anruf in dem mir gesagt wurde der Arzt hat schlechte Erfahrungen mit der Kassen schiene und wenn ich die 300€ schiene nicht nehme soll ich mir einen anderen Zahnarzt suchen

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Eine Behandlung darf niemals von IGeL-leistungen abhängig gemacht werden. Wenn die Ablehnung einer IGeL mit einer Verweigerung der weiteren Behandlung "bestraft" wird, ist dies ein schwerer Verstoß gegen vertragsärztliche Pflichten.

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