Hautarzt | 26.06.2017
Medizinisch-kosmetische Leistungen (z.B. Akne- oder Warzenbehandlung)
In einer Hautarztpraxis (Privatarzt) habe ich einen Beratungstermin gemacht. Am Telefon hieß es, dieser muss bezahlt werden. Das habe ich eingesehen, der Termin kostete mich 30 Euro.
Ich wollte zwei Stellen (Pigmentfleckne) gelasert und zwei Male entfernt haben. Als Preis wurde mir für das Lasern im Gespräch mündlich 150 Euro genannt, für das Abscharben/Entfernen der Male 200 Euro.
Das Lasern kostete tatsächlich rund 150 Euro, das Entfernen der Male aber 400 Euro!
Ich weiß genau, dass mir 150 Euro und 200 Euro genannt wurden - nicht 200 Euro pro Mal und 150 Euro für 2x lasern. Leider habe ich kein schriftliches Angebot erhalten. Es war bestimmt nur ein Versehen der Ärztin, dass sie nicht sagte "200 pro Mal" - aber egal. Hätte ich aber gewusst, dass es über 500 Euro kostet, dann hätte ich das nie gemacht! Wofür zahlt man denn einen Beratungstermin?
Kommentar der Verbraucherzentrale
Der Arzt muss seine Patienten vor Beginn einer Untersuchung oder Behandlung über die Kosten aufklären – und zwar schriftlich. Es reicht nicht aus, dies mündlich zu tun. Der Arzt muss auch die "voraussichtlichen Kosten" vorher schriftlich angeben.