Augenarzt | 19.06.2017
Ausmessung der Augen vor Operation eines „Grauen Stars“ (z.B. IOL-Master)
fehlende Aufklärung | Abzocke beim Augenarzt
Hatte vor ein paar Jahren schon eine Katarakt-OP in Bayern, keine Extrakosten. Jetzt OP am anderen Auge in Mecklenburg-Vorpommern, Augenarzt drückt mir Zettel zur OP-Aufklärung zum Durchlesen und Unterschreiben für zuhause in die Hand, keine weiteren Informationen. Beim Gehen holt die Helferin unterm Tresen irgendwelche Kapseln hervor, die ich zwecks der OP nehmen müsse, 18€ (Nahrungsergänzungsmittel zur Unterstützung bei Makuladegeneration).
Auf dem Zettel wird gefragt, ob ich eine Extralinse mit 90€ Selbstbeteiligung möchte (ich kreuzte NEIN an) und ob ich eine optische Biometrie für 60€ möchte (ich kreuzte ebenfalls NEIN an).
In der die OP durchführenden Praxis musste ich dann sofort an der Anmeldung 90€ (!) bezahlen (hatte kein Geld mit, ließ mir Rechnung ausstellen, die ich noch nicht beglichen habe), da sonst nicht operiert werden könne. Das müssten alle bezahlen.
Es stellte sich für mich erst zuhause heraus, dass das Geld für die optische Biometrie war.
Beim Kontrolltermin bei meinem Augenarzt sagte er auf meine Verwirrung hin, ich hätte das doch alles so bei ihm unterschrieben. Davon weiß ich allerdings nichts!!!!!
Was soll ich jetzt tun? Ich sehe nicht ein, das Geld zu bezahlen.
Wüsste außerdem gerne, was in meiner Akte steht, wo ich unterschrieben haben soll und was tatsächlich bei der Krankenkasse abgerechnet wurde. Vor einem weiteren persönlichen Kontakt mit dem Arzt zu meinen Fragen habe ich jedoch Angst, da er nicht gerade freundlich auf Nachfragen reagiert.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Die Katarakt-Operation ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Die Kostenübernahme der GKV umfasst Leistungen der Diagnostik, OP-Vorbereitung und -Durchführung sowie der Nachsorge. D.H. die gesamte OP kann zu Lasten der Krankenkasse durchgeführt werden. Standardmäßig wird die Längenmessung beider Augäpfel zur Berechnung der Kunstlinsenstärke per Ultraschall (akustische Biometrie) vorgenommen.
Die moderne Augenmedizin bietet Patienten heutzutage über das Maß der gesetzlichen Krankenversorgung hinaus vielfältige kostenpflichtige Zusatzbehandlungen an. Argumentiert wird mit einer besseren Vorhersagbarkeit des OP-Ergebnisses durch Spezialuntersuchungen wie z.B. die optische Biometrie per Lasertechnik (IOL-Master). Diese IGeL-Leistungen können jedoch nur mit schriftlicher Zustimmung des Patienten durchgeführt und abgerechnet werden. Hat der Arzt keine schriftliche Einwilligung vom Patienten, hat dieser das Recht, die Zahlung zu verweigern.
Auch wenn Patienten das oft unangenehm ist: sie sollten auf jeden Fall kurzfristig das Gespräch mit Ihrem Augenarzt suchen. Bitten Sie ihn, Ihnen die Einwilligung zu zeigen und lassen Sie sich eine Kopie der Bescheinigung geben.
Hat der Patient tatsächlich eine Klausel unterschrieben, ist er zur Zahlung verpflichtet.
Verweigert der Arzt den Wunsch, sollten patienten sich umgehend an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) ihres Bundeslandes wenden. Die KV ist die Aufsichtsbehörde der niedergelassenen Ärzten und prüft das ordnungsgemäße Verhalten. Unter anderem bietet sie eine Rechnungsprüfung für Patienten an und schreibt ggf. auch den Arzt mit Bitte um Stellungnahme an. Dort sollte alles geklärt werden können.