Augenarzt | 18.05.2017

Glaukom-Früherkennung

Nicht unterschrieben: Verzichtserklärung einer Glaukomvorsorgeuntersuchung

Mir wurden sofort an der Theke von der Sprechstundenhilfe zwei laminierte DINA4 Bögen zu zwei Igel- Vorsorgeuntersuchungen in die Hand gedrückt - mit dem Hinweis "nicht mitnehmen". Innendruckmessung für 20 € und Augenhintergrunduntersuchung für 40€. Nach wenigen Minuten im Wartezimmer wurde ich aufgefordert zu sagen, ob ich sie in Anspruch nehmen wolle. Ich habe dies verneint, woraufhin ich eine Verzichtserklärung vorgelegt bekam. Ich weigerte mich, diese zu unterschreiben.

Das Verhältnis bei der ärztlichen Untersuchung war damit sofort unterkühlt. Die einzige Frage, die ich während der Untersuchung gestellt habe, wurde mit einem knappen "nein" und nach Nachhaken nach mit " weil das Quatsch ist" beantwortet. Nach meiner sehr kurzen Untersuchung habe ich mich darüber beschwert, dass mir eine Verzichtserklärung vorgelegt worden war.Daraufhin war die Ärztin nun richtig verärgert. Sie müsse das tun, weil ich sie ansonsten anzeigen könne. Sie sagte mit außerdem noch, sie hätten jetzt dokkumentiert, dass ich mich geweigert hätte.
Ich denke, dass die Ärztin sehr verärgert über mich ist und ich dort künftig keine gute Behandlung erwarten kann.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

IGeL sind freiwillige Leistungen, deren Ablehnung der Arzt nicht dokumentieren muss. Zwar können Ärzte eine Ablehnung des Patienten der Untersuchung selbst in der Patientenakte vermerken, sie dürfen Patienten aber nicht dazu verpflichten, ihr "Nein" zu einer Leistung schriftlich zu bestätigen. Derartige Vorgehensweisen sind unseriös!


Deshalb sollten und müssen Patienten ein derartiges Formular nicht unterschreiben. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen oder zu einer Leistung drängen. IGeL-Leistungen sind medizinisch nicht dringend und haben lediglich die Aufgabe, das Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung zu ergänzen.


Mehr Infos zum Umgang mit sogenannten Verzichtsformularen finden Sie in unserem IGeL-Ärger des Monats: Schriftliche Ablehnung einer IGeL-Leistung.

Fanden Sie diesen Kommentar hilfreich?

Hilfreich 11
Nicht hilfreich 0