Orthopäde | 16.05.2017

Medik. Infiltrationsbehandlung + Materialkosten bei Punktion | Ausgeliefert

Ich hatte Rückenschmerzen im Lendenwirbelbereich und sollte im Rahmen der Behandlung u. a. drei Spritzen bekommen. Die erste mit Kortison, die anderen beiden enthielten ein pflanzliches Präparat. Ich erhielt keinerlei Information, dass die letzten beiden Spritzen keine Kassenleistung wären. Nach verabreichter erster Spritze präsentierte man mir zu meiner Verblüffung, kurz bevor ich an diesem Tag die Praxis verlassen wollte, eine Rechnung. Beim nächsten Praxisbesuch wurde mir, nachdem ich die Privatleistung verweigert hatte und auf einer von der Kasse zu tragenden Behandlung bestand, mitgeteilt, dass ich dann gar keine Spritzenbehandlung mehr bekäme, weil dies das Budget nicht hergäbe und die Kasse erst im nächsten Quartal wieder eine Spritze (Kortison) tragen würde. Ich finde das Ganze äußerst abenteuerlich, wenn auch aufgrund schlechter Erfahrungen nicht unmöglich. Was soll ein chronisch schmerzgeplagter Patient denn in solchen Fällen machen?

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Befindet sich ein gesetzlich versicherter Patient in Behandlung bei einem Vertragsarzt, so hat dieser dem Patienten die Leistungen zukommen zu lassen, die medizinisch notwendig und Kassenleistung sind. Der Arzt kann sich in diesem Fall nicht darauf berufen, bei anderen Patienten schon so viele Leistungen erbracht zu haben, dass nunmehr sein Budget ausgeschöpft sei und dass er nicht verpflichtet sei, Leistungen oberhalb der Budgetgrenze kostenfrei zu erbringen.


Dem Arzt steht es selbstverständlich frei, die Behandlung eines Patienten gänzlich abzulehnen, wenn er durch die bisherige Patientenzahl bis zu seiner Leistungsgrenze ausgelastet ist. Er darf jedoch nicht innerhalb eines Quartals vertragsärztliche Leistungen erbringen und ab Überschreitung der Budgetgrenze diese Leistungen verweigern oder privat liquidieren.


Es bietet sich an mit der Krankenkasse Rücksprache zu halten, welche medizinischen Maßnahmen beim vorliegenden Befund als Kassenleistung bezahlt werden. Wichtige Informationen zum Thema Rückenschmerzen finden Patienten in der Nationalen VersorgungsLeitlinie (NVL) Kreuzschmerz unter: Patientenleitlinie Kreuzschmerz

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