Frauenarzt | 28.05.2017

Ultraschall auf Gebärmutter- oder Eierstockkrebs

Ultraschall bei Schmerzen | Überrumpelung durch Praxis

Ich hatte einen 2. Termin aufgrund meiner weiter bestehenden Schmerzen.Nach meinem Eintreffen habe ich eine Urinprobe abgegeben.Später rief mich die Sprechstundenhilfe nach vorne mit der Frage: wünschen Sie ein Ultraschall.Meine Antwort: Die Ärztin solle doch entscheiden was bei meinen Schmerzen notwendig sei.Ging wieder ins Wartezimmer.
Im Behandlungsz. sagte die Ärztin das der Urin ohne Befund sei und sie dann mal mit dem Ultraschall guckt woher meine Schmerzen kommen.
Nachdem sie nichts gefunden hatte,riet sie mir meine Leiste und Hüfte unters. zu lassen da ich auch Schmerzen beim Ultraschall hatte.
Wir verblieben so, dass ich mich diesbezüglich an meine Hausärztin wende.
Ihrer Verabschiedung fügte die Ärztin hinzu: melden Sie sich nochmal an der Rezi.
Das kam mir merkwürdig vor.
Die Sprechstundenhilfe legte mir ein bereits ein vorgefertigtes Formular vor und sagte:
Da die Ärztin nichts gefunden hat würde das Ultraschall 50 € kosten, und ich möchte doch unterschreiben.Das tat ich nicht.Ich war geschockt und sagte ihr ich hätte das Geld nicht mit und man mich im vorhinein über solche Kosten hätte aufklären sollen.
Ihre Antwort:sie würden dann einen Akteneintrag machen, ich solle dann den Betrag in einer Woche zahlen.
Nach Rücksprache mit meiner Krankenkasse sowie der Ärztekammer ist diese Handlung seitens der Praxis nicht Korrekt.Da es definitiv keine Wunschleistung meinerseits war.
Ich rief in der Praxis an und teilte der Sprechstundenhilfe mit, dass ich mich informiert habe und die Begründung das ich das Ultraschall selbst zahlen müsse weil die Ärztin nichts gefunden hat, unrechtmässig sei und ich die 50 € nicht zahlen werde.Da die Ärztin sich in dieser Situation zu dem Ultraschall entschieden hat und nicht ich.
Die Information die in der Akte angeblich stand dass ich wie bereits oben erleutert dem Ultraschall zugestimmt habe...ist nicht Korrekt.Ich wurde weder im Vorhinein über Kosten aufgeklärt noch über ein weiteres vorgehen.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Bei einer medizinischen Notwendigkeit einer ärztlichen Behandlung (z.B. akute Schmerzen) ist eine Ultraschalluntersuchung immer Kassenleistung. Wenn ein Arzt eine Kassenleistung als private IGeL-Leistung abrechnet, dann verletzt er seine vertragsärztlichen Pflichten. Dieses ärztliche Fehlverhalten sollte der kassenärztlichen Vereinigung gemeldet werden.


Wenn eine IGeL-Leistung ohne Aufklärung und ohne schriftliche Zustimmung erbracht wird, muss der Patient die Rechnung nicht bezahlen.

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