Mir wurde beim Erscheinen zum vereinbarten Termin mitgeteilt, dass die Hautkrebsvorsorge ausschließlich unter Verwendung eine Auflicht-Mikroskops durchgeführt wird, dies aber keine Kassenleistung sei. Die reine Kassenleistung war nicht zu bekommen.Diese Info erhielt ich schriftlich, aber nicht bei Vereinbarung des Termins vorab.
Gesetzlich Krankenversicherte haben ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf ein kostenloses visuelles Hautkrebsscreening mit evtl. einfachen, vergrößernden Sehhilfen. Die Benutzung des Dermatoskops beim Screening gehört nicht zur Kassenleistung.
Die Arbeitsgemeinschaft "Dermatologische Prävention" schreibt gemeinsam mit der Deutschen Krebshilfe auf ihrer Informationsseite www.hautkrebs-screening.de hierzu: "Für die Untersuchung benötigt Ihr Arzt keine Instrumente, sondern nur eine helle Lampe und sein geschultes Auge."
Kommentar der Verbraucherzentrale
Gesetzlich Krankenversicherte haben ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf ein kostenloses visuelles Hautkrebsscreening mit evtl. einfachen, vergrößernden Sehhilfen. Die Benutzung des Dermatoskops beim Screening gehört nicht zur Kassenleistung.
Die Arbeitsgemeinschaft "Dermatologische Prävention" schreibt gemeinsam mit der Deutschen Krebshilfe auf ihrer Informationsseite www.hautkrebs-screening.de hierzu: "Für die Untersuchung benötigt Ihr Arzt keine Instrumente, sondern nur eine helle Lampe und sein geschultes Auge."