Frauenarzt | 19.05.2017

Ultraschall auf Gebärmutter- oder Eierstockkrebs

Ultraschall bei akuten Beschwerden

Wegen starker Schmerzen und Blutungen suchte ich eine Arztpraxis auf. Dort wurde mir durch die Arzthelferin ein Schreiben vorgelegt, in dem ich einer Ultraschalluntersuchung zustimmen sollte. Mir wurde von der Angestellten sehr dazu geraten, da es ja besser sei, in der akuten Situation einen Ultraschall zu machen. Die Untersuchung sollte 40 Euro kosten. In meinem Zustand unterschrieb ich das Papier, da ich bereits schon einmal dort gewesen war und eine sehr unschöne Diskussion mit der Ärztin über das gleiche Angebot geführt hatte. Das wollte ich mir jetzt unbedingt ersparen. Ich habe Beschwerden wegen Myomen und bin bereits deswegen operiert worden.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Ein Unterbauchultraschall (vaginaler Ultraschall) ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse und muss vom Arzt über die Chipkarte abgerechnet werden, wenn die Ultraschalluntersuchung medizinisch notwendig ist. Ob eine medizinische Notwendigkeit vorliegt oder nicht entscheidet zunächst der behandelnde Arzt. Trotzdem muss es die Möglichkeit geben, dass Patientinnen die Entscheidung des Arztes von Seiten der Berufsaufsicht überprüfen lassen können.


Laut Ansicht der Berufsvertreter liegt eine medizinische Notwendigkeit zu dieser Untersuchung vor bei:

- nicht erklärbaren Unterbauchschmerzen

- unregelmäßigen, nicht erklärbaren Blutungen

- Verhärtungen des Bauchraumes

- auffälliger gynäkologischer Tastbefund im Rahmen der regelmäßigen Krebsfrüherkennung


Wenn Patientinnen das Gefühl haben, dass die Ultraschalluntersuchung zu Unrecht als Privatleistung durchgeführt wurde, dann sollten sie dies zur Überprüfung an die Beschwerdestelle der Kassenärztliche Vereinigung ihres Bundeslandes weiterleiten.

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