Erörterung Vitamin-D Mangel | Rechnung für Nachbesprechung eines Blutbilds
Es wurde ein Bluttest gemacht. Zwei Wochen später wurden die Ergebnisse mit mir besprochen. Es kam heraus, dass ich unter Vitamin D Mangel leide und außerdem an einem Gendefekt, dem sogenannten Lipödem leiden würde. Ich bekam Vitamin D Tabletten verordnet. Ich erhielt einen Zettel mit dem Begriff "Lipödem" darauf mit dem Hinweis diesen Begriff zu googeln.
Ob es sich nun um 10.- oder 1000,- EUR handelt, es kann ja nicht sein, dass ich einfach eine Rechnung bekomme. Unterschrieben habe ich meiner Meinung nach nichts derartiges.
Die Bestimmung des Vitamin D-Spiegels zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist bei medizinischer Notwendigkeit möglich. Die „medizinische Notwendigkeit“ ist nicht weiter definiert, sondern unterliegt alleine der Einschätzung des Arztes. Wird ein Bluttest zur Früherkennung von undefinierten Erkrankungen durchgeführt, ist er in der Regel eine Privatleistung, deren Kosten vom Patienten selbst zu übernehmen sind.
Vitamin D-Präparate können grundsätzlich auf Kassenrezept verordnet werden, allerdings nur in bestimmten Fällen. Dazu zählen unter anderem die Erkrankung an einer mit "manifesten" (mit Knochenbrüchen verbundenen) Osteoporose sowie schwerwiegende Funktionsstörungen der Nieren. Die Verordnung ist auch möglich, wenn andere Krankheiten vorliegen und mit Medikamenten behandelt werden, die zu einem Vitamin-D-Mangel führen – beispielsweise Cortisontherapien, die länger als sechs Monate dauern.
Der Vitamin-D-Mangel alleine genügt nicht als Erstattungsgrund, auch wenn er nachgewiesen wurde.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Die Bestimmung des Vitamin D-Spiegels zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist bei medizinischer Notwendigkeit möglich. Die „medizinische Notwendigkeit“ ist nicht weiter definiert, sondern unterliegt alleine der Einschätzung des Arztes. Wird ein Bluttest zur Früherkennung von undefinierten Erkrankungen durchgeführt, ist er in der Regel eine Privatleistung, deren Kosten vom Patienten selbst zu übernehmen sind.
Vitamin D-Präparate können grundsätzlich auf Kassenrezept verordnet werden, allerdings nur in bestimmten Fällen. Dazu zählen unter anderem die Erkrankung an einer mit "manifesten" (mit Knochenbrüchen verbundenen) Osteoporose sowie schwerwiegende Funktionsstörungen der Nieren. Die Verordnung ist auch möglich, wenn andere Krankheiten vorliegen und mit Medikamenten behandelt werden, die zu einem Vitamin-D-Mangel führen – beispielsweise Cortisontherapien, die länger als sechs Monate dauern.
Der Vitamin-D-Mangel alleine genügt nicht als Erstattungsgrund, auch wenn er nachgewiesen wurde.