Augenarzt | 31.05.2017

Makuladegeneration Früherkennung

Alte Frau zur Untersuchung gedrängt

Meine Mutter ,80 Jahre wurde zur OCT- Untersuchung regelrecht gedrängt.
Der Arzt hat ihr gesagt sie müsse nun alle 2 Monate kommen um diese Untersuchung zu machen.Das wäre wichtig, eine Verschlechterung könne ganz schnell gehen,usw..
Meine Mutter hat letztendlich eine mündliche Einverständnis gegeben und dann blöderweise die 40 Euro per Kart gleich bezahlt. Es erfolgte keine Aufklärung über Nebenwirkungen, auch keine Aufklärung dass das keine Kassenleistung ist. Erst im Nachhinein.
Habe ich hier noch realistische Möglichkeiten das Geld zurückzu fordern ?

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

IGeL-Leistungen, die durchgeführt und bezahlt wurden, werden im Nachhinein grundsätzlich nicht von den Krankenkassen erstattet. Selbst wenn es nur eine mündliche Aufklärung gab oder es sich im Nachhinein herausstellt, dass die Leistung eigentlich eine Kassenleistung gewesen ist.


Die Optische Kohärenztomographie (OCT) wird zunehmend zur Diagnostik unterschiedlicher Augenerkrankungen eingesetzt. Bisher ist sie keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Ausnahme: manche Kassen schließen mit Augenärzten sog. selektive Verträge, in denen auch die Kostenübernahme für die OCT geregelt ist. Einige Krankenkassen erstatten die OCT-Kosten auch auf Anfrage nach Einzelfallprüfung.


Zur Diagnostik einer Netzhauterkrankung stehen dem Arzt alternative Untersuchungsmethoden zur Verfügung, die von den Kassen bezahlt werden. Nehmen Sie daher vor der Untersuchung immer erst Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf.

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