Orthopäde | 10.05.2017

Untersuchungen zur Osteoporose-Früherkennung

Billige "Abzocke" etlicher Ärzte ?

Nach einem Sturz mit Folge eines Bruchs des zweiten Lendenwirbels wurde ich operiert. Im Abschlussbericht des Krankenhauses wurde Verdacht auf Osteoporose festgehalten.
Mein weiterbehandelnder Hausarzt schrieb für mich (gesetzlich Versicherte) eine Überweisung zur Knochendichtemessung. Damit ging ich zum Orthopäden vor Ort, der mir von meinem Hausarzt empfohlen wurde. Dort wurde ich nur angenommen wenn ich € 44,00 als IGeL bezahle. Das habe ich bar bezahlt und erfahre nun von meiner Krankenkasse, dass die Kosten nicht übernommen werden können.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Das ist richtig! Patienten, die eine Rechnung für eine Leistung bezahlen, die eigentlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird, bekommen nachträglich von ihrer Krankenkasse keine Kosten erstattet, wenn sie im Vorfeld die Rechnung privat bezahlt haben.


Hinsichtlich der Knochendichtemessung gilt: Ärzte müssen die Knochendichtemessung auf Chipkarte anbieten. Dazu brauchen sie eine Genehmigung der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung. Haben sie diese nicht, müssen sie die Patienten auf ihren Kassenanspruch hinweisen und an einen anderen Arzt mit vorliegender Genehmigung überweisen. Die private Abrechnung einer kassenärztlichen Leistung verstößt gegen das Vertragsarztrecht.


Bei einer ärztlich diagnostizierten Osteoporose haben Patienten alle fünf Jahre Anrecht auf eine von der Krankenkasse bezahlten Knochendichtemessung. Bei einem Verdacht oder einem erhöhten Risiko für Osteoporose, z.B. bei chronisch kranken Patienten besteht ebenso ein Anspruch auf die Knochendichte­messung, selbst wenn Patienten noch keinen Knochenbruch erlitten haben.


Die Knochendichtemessung als reine Untersuchung zur Früherkennung ist immer eine Privatleistung (IGeL).

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