Frauenarzt | 10.05.2017
Abstrich auf Gebärmutterhalskrebs (Dünnschichtzytologie)
Unverschämtheit - keine Aufklärung
Ich wurde bei meinem Frauenarzt mehrmals untersucht. Beim 1. Mal wurde ein nicht bösartiger, aber kontrollbedürftiger Befund festgestellt. Ich sollte ins OP-Zentrum, dort würde man ebenfalls eine Probe entnehmen und untersuchen. Beim darauf folgendem Besprechungstermin konnte mir allerdings kein genaues Ergebnis gezeigt werden. Offenbar wurde keine brauchbare Probe entnommen. Daher sollte ich nochmals, nach Ablauf von 3 Monaten glaube ich hin, zum einen fand die allg. Untersuchung statt zum anderen wurde mir nochmals Gewebe entnommen um es in einem Labor untersuchen zu lassen. Ich wurde zu keinem Zeitpunkt darüber informiert, dass ich gegebenfalls für diesen Abstrich bezahlen müsse.
Nach circa 1 Monat bekam ich dann Post. Es sei kein bösartiger, aber ein zu kontrollierender Befund.
Wiederum einen Monat später, heute 10.5.17, kam dann plötzlich eine Rechnung. Mir wird der gesamte Arbeitsaufwand inkl. Porto und das Material zur Entnahme in Rechnung gestellt.
Ich bin fassungslos? Mir wurde nichts!!! dergleichen gesagt oder über eventuelle Kosten sowie deren Höhe informiert.
Was kann ich denn bitte nun machen? Ich finde das eine bodenlose Frechheit, zumal ich mehrmals da antanzen durfte und echt unangenehme Situationen erlebt habe, während ich da auf dem Stuhl saß... nicht mal selbst brauchbare Proben können sie entnehmen aber lassen mich da 30 Minuten drauf sitzen..
Kommentar der Verbraucherzentrale
Die Dünnschichtzytologie ist ein Verfahren zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs. Damit sollen mehr Krebsvorstufen als mit dem einfacheren Pap-Test entdeckt werden, der eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen zur jährlichen Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung ab dem Alter von 20 Jahren ist.
Die Dünnschichtzytologie ist in der Regel eine IGeL-Leistung und muss vom Patienten selbst gezahlt werden. Bei unklarem Befund bzw. wenn der Frauenarzt die medizinische Notwendigkeit feststellt, werden die Kosten des Tests auch von den Krankenkassen übernommen.
Patienten, die vom Arzt nicht aufgeklärt werden und daher auch nicht schriftlich in eine IGeL-Leistung eingewilligt haben, haben das Recht die Zahlung zu verweigern.