Augenarzt | 04.04.2017
Glaukom-Früherkennung
Glaukomvorsorge
Ich kam als Notfall bei V.a. Netzhautablösung in die Praxis und sollte bei der Anmeldung gleich schriftlich in die Untersuchung einwilligen. Auf meinen Einwand hin, falls der Arzt die Untersuchung für nötig befinde, würde meine Krankenkasse diese auch zahlen, wurde gesagt: Brillen sind ja auch nötig und werden nicht übernommen.
Da ich mit diesem vorgehen als Notfallpatient nicht gerechnet hatte, habe ich die Untersuchung zwar abgelehnt aber mich im Nachhinein geärgert, diesen Verzicht unterschrieben zu haben.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Richtig! Patienten sollten und müssen keine IGeL-Verzichtsformulare unterschreiben.
Lassen Sie sich am Empfang nicht zur Unterschrift für eine IGeL-leistung drängen, sondern bestehen Sie immer auf das ärztliche Beratungsgespräch. Nur der Arzt kann richtig einschätzen, warum er in dem individuellen Fall eine Leistung für sinnvoll hält.