Augenarzt | 12.05.2017
Augenlasern Fehlsichtigkeit
refraktiver Linsenaustausch | Vom Augenarzt abgezockt
2016 habe ich beim Augenarzt einen refraktiven Linsenaustausch wegen sehr starker Kurzsichtigkeit durchführen lassen.
Vor der OP wurde ich nicht ausreichend aufgeklärt und beraten, der Arzt hat mich auch nicht persönlich untersucht, alle Untersuchungen wurden von der Sprechstundenhilfe durchgeführt. Ich bekam nur einen Info-Flyer und habe schnell unterschreiben müssen. Es wurde mir vom Augenarzt eine multifokale torische Linse angeboten (mündlich), die ich auch akzeptiert habe, weil ich mir auch eine Brillenunabhängigkeit gewünscht habe. In meiner Rechnung nach der OP fand ich mehrfach die notwendigen Untersuchungen und auch solche, die mit meiner OP nichts zu tun hatten, alle mit Faktor 3,5 abgerechnet und manche nie durchgeführt.
Als ich gemerkt habe, dass ich doch zum Lesen eine Brille brauche, hat mir mein Augenarzt erklärt, bei meinen „nicht normalen Augen“ hat diese Linse nicht funktioniert, ich bekam nur irreführende Antworten oder gar keine. 6 Wochen nach der OP kam der Schock, im Internet habe ich herausgefunden, dass ich eine monofokale torische Linse mit Fernsicht implantiert bekommen habe.
Danach hat mich mein Augenarzt informiert, er hat für mich 2-Linsen-Model vorgesehen, also 2 Linsen und 2 OPs pro Auge auf meine Kosten, sehr raffiniert, aber lukrativ.
Diese Behandlung ist für mich enttäuschend, frustrierend und verletzend gewesen, in meiner schwierigen Lage habe ich Hilfe bei einem Arzt gesucht, der eigentlich einen fast blinden Menschen verstehen soll, ich wurde billig, ungewollt mit Standard-Linse zu einem unverschämten Preis versorgt ( 6.000,00 €),ich dachte der Arzt tut alles für mich. Bis heute habe ich mit psychischen Folgen, Depressionen zu kämpfen. Was bin ich bei diesem Arzt noch wert gewesen?
Wo kann ich meine Rechnung richtig prüfen lassen? Wie viel sollte es kosten?
Kommentar der Verbraucherzentrale
Mit einem Verdacht auf unterlassene Aufklärung, Behandlungsfehler oder fehlerhafte Rechnungsstellung sollten Patienten sich an die Patientenstelle der Kassenärztliche Vereinigung (KV) Ihres Bundeslandes wenden und ihren persönlichen Fall dort vortragen.