Augenarzt | 04.03.2017
Glaukom-Früherkennung
Zur Unterschrift gedrängt
Ich habe meinen Vater (67 Jahre) zum Augenarzt begleitet. Es sollte eine Untersuchung wegen einer Diabetes durchgeführt werden. Während der Anmeldung wurde mein Vater gefragt, wann er das letze Mal bei einem Augenarzt war. Mein Vater teilte der Empfangsdame mit, dass er längere Zeit nicht beim Augenarzt war. Sie gab ihm daraufhin ein Klemmbrett mit einem Formular, welches er sich durchlesen und unterschrieben zurück gegen sollte.
Ich habe meinem Vater darauf hingewiesen, dass es sich um eine - vermutlich ärztlich nicht notwendige - IGEL-Leistung handelt. Ich nahm das Klemmbrett und teilte der Empfangsdame mit, dass mein Vater keine Igel-Leistung wünscht und dass er die nicht Inanspruchnahme der IGEL-Leistung auch nicht per Unterschrift bestätigen muss.
Die Empfangsdame wurde etwas ungehalten. Sie meinte, dass er doch wohl bestätigen könnte, dass er die Untersuchung nicht durchführen lassen möchte. Ich verneinte erneut. Sie teilte mit, dass sie nun in der Patientenakte vermerken würde, dass mein Vater sich weigert, die Untersuchung durchführen zu lassen.
Später wurde mein Vater vom Arzt darauf hingewiesen, dass ich als Sohn (41 Jahre) nichts zu sagen hätte, dass muss er schon selbst entscheiden. Nachdem mein Vater die Untersuchung verneinte, war Ruhe.
Eine fragwürdige Methode, den (überwiegend älteren) Patienten das Geld für eine IGEL-Leistung aus der Tasche zu ziehen.
Kommentar der Verbraucherzentrale
IGeL sind freiwillige Leistungen, deren Ablehnung der Arzt nicht dokumentieren muss. Zwar können Ärzte eine Ablehnung des Patienten der Untersuchung selbst in der Patientenakte vermerken, sie dürfen Patienten aber nicht dazu verpflichten, ihr "Nein" zu einer Leistung schriftlich zu bestätigen. Derartige Vorgehensweisen sind unseriös!
Deshalb sollten und müssen Patienten ein derartiges Formular nicht unterschreiben. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen oder zu einer Leistung drängen. IGeL-Leistungen sind medizinisch nicht dringend und haben lediglich die Aufgabe, das Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung zu ergänzen.
Zudem gehört die Glaukom-Vorsorge bei Diabetes-Patienten zu den routinemäßigen Kontroll-Leistungen, die von der Krankenkasse übernommen werden. Hat der Patient mit seiner Kasse geklärt, dass die Leistung in seinem individuellen Fall über die Kasse abgerechnet werden kann, sollte er den Arzt auf seine Verpflichtung zur Erbringung der Kassenleistung aufmerksam machen und ggf. den Augenarzt wechseln. Zudem bietet sich eine Beschwerde bei der Kassenärztlichen Vereinigung an.
Mehr Infos zum Umgang mit sogenannten Verzichtsformularen finden Sie in unserem IGeL-Ärger des Monats: Schriftliche Ablehnung einer IGeL-Leistung.