Augenarzt | 02.03.2017

Atteste und Gutachten

Sehstärkenmessung zur Bestimmung von Brillengäsern | Für Sehstärkentest und Brillengläser Verordnung privat 20€ gezahlt.

Mir wurde gesagt, dass ich von der Ärztin untersucht und meine Sehstärke festgestellt würde. Mit der Verordnung, die mir die Augenärztin dann ausstellte, sollte ich zum Optiker gehen und mir eine Brille aussuchen, die ich aber selbst zahlen müsste. Für die Verordnung musste ich dann 20€ aus eigener Tasche zahlen. Ich habe meine Krankenkasse informiert, wo man mir mitteilte, ich solle mir das Geld zurückholen, da diese Leistung von der Kasse übernommen wird. Das in Rechnung stellen dieser Leistung an den Patienten sei unzulässig und würde von der Praxis über einen Pauschalen Grundbetrag bei der Krankenkasse abgerechnet. Ich habe die Praxis darüber informiert, aber ohne Erfolg. Mein Geld wurde einbehalten. Meinerseits, fühle ich mich betrogen und abgezockt.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Beim Augenarzt ist wichtig zu unterscheiden:


1. Wenn Sie Schwierigkeiten beim Sehen haben, ist die Bestimmung der Sehstärke (Refraktionsbestimmung) eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Arzt darf hierfür keine Extrakosten erheben.

2. Wenn Sie sich eine neue Brille anfertigen lassen möchten, reichen dazu die ermittelten Refraktionswerte für eine Korrektur der Fehlsichtigkeit auf 100% nicht automatisch aus. Hierfür muss eine Brillenglasbestimmung durchgeführt werden, die Sie beim Augenarzt kostenpflichtig durchführen lassen können. Finanziell günstiger ist es, wenn Sie nach dem Besuch beim Augenarzt die Brillenglasbestimmung beim Augenoptiker durchführen lassen. Der Optiker erhebt für die Brillenglasbestimmung in der Regel keine Extrakosten, wenn Sie im selben Durchgang dort die Brille kaufen.

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