Lupe (Dermatoskop) wird nicht von den Kassen unterstützt!
Ich sollte unterschreiben, dass die Leistung mit dem Dermatoskop nicht meine Krankenkasse zahlt und anerkennt, sondern ich bezahle. Andere Hautärzte hätten die entsprechende Genehmigung - vielleicht. Die Kasse zahlte die Ziffer mit vollständiger körperlicher Untersuchung der Haut (und nicht die teure Lupe).
Was stimmt in unserem Gesundheitssystem nicht?!
Gesetzlich Krankenversicherte haben ab dem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf eine Hautkrebsfrüherkennung. Die Arbeitsgemeinschaft der Dermatologischen Prävention schreibt hierzu auf der Seite www.hautkrebs-screening.de: "Für die Untersuchung benötigt Ihr Arzt keine Instrumente, sondern nur eine helle Lampe und sein geschultes Auge."
Auch die sogenannte S3 Leitlinie zur Prävention von Hautkrebs geht davon aus, dass die Untersuchung zur Hautkrebsfrüherkennung ohne weitere Hilfsmittel (d.h. ohne Auflichtmikroskop/Lupe/Dermatoskop) eine seit Jahrzehnten durchgeführte effektive Untersuchungsmethode darstellt.
Eine Übersicht von Hautärzten, die über die erforderliche Zertifizierung für das gesetzliche Hautkrebsscreening verfügen und dieses dann auch kostenlos anbieten müssen, erhalten Sie in der Regel über das Portal "Arztsuche" der Kassenärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslandes.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Gesetzlich Krankenversicherte haben ab dem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf eine Hautkrebsfrüherkennung. Die Arbeitsgemeinschaft der Dermatologischen Prävention schreibt hierzu auf der Seite www.hautkrebs-screening.de: "Für die Untersuchung benötigt Ihr Arzt keine Instrumente, sondern nur eine helle Lampe und sein geschultes Auge."
Auch die sogenannte S3 Leitlinie zur Prävention von Hautkrebs geht davon aus, dass die Untersuchung zur Hautkrebsfrüherkennung ohne weitere Hilfsmittel (d.h. ohne Auflichtmikroskop/Lupe/Dermatoskop) eine seit Jahrzehnten durchgeführte effektive Untersuchungsmethode darstellt.
Eine Übersicht von Hautärzten, die über die erforderliche Zertifizierung für das gesetzliche Hautkrebsscreening verfügen und dieses dann auch kostenlos anbieten müssen, erhalten Sie in der Regel über das Portal "Arztsuche" der Kassenärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslandes.